Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der Stadtbahnlinie
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 926
Betreff: Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der Stadtbahnlinie Der angesprochene Böschungsbereich ist Teil der Bahnanlagen der StadtwerkeVerkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF). Diese Anlagen wurden über ein Planfeststellungsverfahren genehmigt und durch die Technische Aufsichtsbehörde vor der Inbetriebnahme abgenommen. Teil dieses Genehmigungsverfahren sind auch sicherheitstechnische Vorgaben, wie die zwischen dem Wirtschaftsweg und den Bahnanlagen vorgesehene Grünfläche. Diese stellt einen Sicherheitsraum für Arbeiten im Gleisbereich dar und ist als Evakuierungsfläche für die Stadtbahn frei zu halten. Dieser Funktionsbereich darf daher durch Hecken oder Zäune nicht eingeschränkt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2011OFOF 21/12Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der StadtbahnlinieOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Juni 2011OMOM 171Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der StadtbahnlinieDirektanregung
- 9. Dezember 2011STST 1380Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der StadtbahnlinieStellungnahme
- 11. Juni 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 926Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der StadtbahnlinieStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab