Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der Stadtbahnlinie
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Anregung an den Magistrat vom 10.06.2011, OM 171 entstanden aus Vorlage: OF 21/12 vom 20.05.2011
Betreff: Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der Stadtbahnlinie Der Magistrat wird beauftragt, die VGF als Bauträger oder gegebenenfalls andere zuständige Ämter zu veranlassen, dass auf dem zur Wohnbebauung (Helene-Lange-Straße) gelegenen oberen Böschungsbereich eine Heckenbepflanzung angelegt wird, die ein Betreten des an dieser Stelle tiefer gelegten Stadtbahngleisbereichs verhindern soll.
Begründung: Der in diesem kurvigen Streckenabschnitt tiefer gelegte - gegen Betreten ungesicherte - Stadtbahngleiskörper stellt mit seiner steilen Böschung eine Gefahr für die dort lebenden Anwohnerinnen und Anwohnern und die in der Nähe spielenden Kinder dar. Deshalb sind Schutzmaßnahmen in diesem Bereich zu treffen. Die dauerhaft zu pflegenden Schutzhecken bieten einen neuen Lebensraum für Vögel und Insekten und werten dann auch diesen Streckenabschnitt optisch deutlich auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2011OFOF 21/12Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der StadtbahnlinieOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Juni 2011Sie sind hierOMOM 171Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der StadtbahnlinieDirektanregung
- 9. Dezember 2011STST 1380Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der StadtbahnlinieStellungnahme
- 11. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 926Begrünung des oberen Böschungsbereichs an der StadtbahnlinieStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.