Auf dem Höchster Schloßplatz Fahrradabstellmöglichkeiten durch abnehmbare Fahrradständer schaffen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 921
Betreff: Auf dem Höchster Schloßplatz Fahrradabstellmöglichkeiten durch abnehmbare Fahrradständer schaffen Der Magistrat bedauert, dass sich die Anregung des Ortsbeirates nicht umsetzen lässt und schlägt daher vor das Amt für Straßenbau und Erschließung in eine Ortsbeiratssitzung einzuladen, um gemeinsam eine sinnvolle Lösung zu finden. Aufgrund der Beschaffenheit des Untergrundes (Großpflaster) auf dem Höchster Schlossplatz ist ein Aufbringen von demontierbaren Fahrradständern nicht sinnvoll. Um eine stabile Verankerung zu gewährleisten, wird eine ebene Fläche benötigt. Darüber hinaus deuten die Erfahrungen darauf hin, dass das zwischenzeitliche Entfernen und wieder Anbringen von Fahrradständern mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand verbunden ist. Insbesondere da vielfach Fahrräder, trotz entsprechender Hinweise, nicht entfernt wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2015OMOM 3939Fahrradbügel für den Höchster SchloßplatzDirektanregung
- 29. Mai 2015STST 806Fahrradbügel für den Höchster SchloßplatzStellungnahme
- 18. April 2016OFOF 14/6Auf dem Höchster Schloßplatz Fahrradabstellmöglichkeiten durch abnehmbare Fahrradständer schaffenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Mai 2016OMOM 36Auf dem Höchster Schloßplatz Fahrradabstellmöglichkeiten durch abnehmbare Fahrradständer schaffenDirektanregung
- 18. Juli 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 921Auf dem Höchster Schloßplatz Fahrradabstellmöglichkeiten durch abnehmbare Fahrradständer schaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab