Fahrradbügel für den Höchster Schloßplatz
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Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3939 entstanden aus Vorlage: OF 1282/6 vom 16.02.2015
Betreff: Fahrradbügel für den Höchster Schloßplatz Der Magistrat wird gebeten, sich am Höchster Schloßplatz um weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, z. B. durch Anbringen der bewährten Fahrradbügel, zu sorgen. Durch das Aufstellen der Fahrradbügel soll das Abhalten von Festivitäten (Höchster Schlossfest, Weihnachtsmarkt etc.) nicht gestört werden.
Begründung: Der Höchster Schloßplatz ist ein beliebtes Ausflugsziel für Radfahrerinnen und Radfahrer. Leider reicht die Metallstange am Burggraben für die vielen Fahrräder insbesondere bei schönem Wetter im Sommer nicht aus, um dort alle Fahrräder festzuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2015OFOF 1282/6Fahrradbügel für den Höchster SchloßplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2015Sie sind hierOMOM 3939Fahrradbügel für den Höchster SchloßplatzDirektanregung
- 29. Mai 2015STST 806Fahrradbügel für den Höchster SchloßplatzStellungnahme
- 18. April 2016OFOF 14/6Auf dem Höchster Schloßplatz Fahrradabstellmöglichkeiten durch abnehmbare Fahrradständer schaffenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Mai 2016OMOM 36Auf dem Höchster Schloßplatz Fahrradabstellmöglichkeiten durch abnehmbare Fahrradständer schaffenDirektanregung
- 18. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 74 WochenSTST 921Auf dem Höchster Schloßplatz Fahrradabstellmöglichkeiten durch abnehmbare Fahrradständer schaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats