Fahrradbügel für den Höchster Schloßplatz
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Schloßplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Höchster Schlossplatz für weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, z.B. durch Anbringen der bewährten Fahrradbügel zu sorgen. Begründung: Der Höchster Schlossplatz ist ein beliebtes Ausflugsziel für Radfahrer*Innen. Leider reicht die Metallstange am Burggraben für die vielen Fahrräder insbesondere bei schönem Wetter im Sommer nicht aus, um dort alle Fahrräder festzuschließen.
Inhalt
Antrag vom 16.02.2015, OF 1282/6
Betreff: Fahrradbügel für den Höchster Schloßplatz
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, am Höchster Schlossplatz für weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, z.B. durch Anbringen der bewährten Fahrradbügel zu sorgen.
Begründung: Der Höchster Schlossplatz ist ein beliebtes Ausflugsziel für Radfahrer*Innen. Leider reicht die Metallstange am Burggraben für die vielen Fahrräder insbesondere bei schönem Wetter im Sommer nicht aus, um dort alle Fahrräder festzuschließen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 16. Februar 2015Sie sind hierOFOF 1282/6Fahrradbügel für den Höchster SchloßplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2015OMOM 3939Fahrradbügel für den Höchster SchloßplatzDirektanregung
- 29. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 806Fahrradbügel für den Höchster SchloßplatzStellungnahme
- 18. April 2016OFOF 14/6Auf dem Höchster Schloßplatz Fahrradabstellmöglichkeiten durch abnehmbare Fahrradständer schaffenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Mai 2016OMOM 36Auf dem Höchster Schloßplatz Fahrradabstellmöglichkeiten durch abnehmbare Fahrradständer schaffenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme