Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 918
Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee
Begründung: In den beiden Containeranlagen Hanauer Landstraße und Borsigallee sind nach wie vor Geflüchtete untergebracht. In der Hanauer Landstraße leben bis zu 84 Personen, in der Borsigallee bis zu 78 Personen. Im März 2019 sind in der Hanauer Landstraße rund 35% der Bewohner/innen noch im Asylverfahren, in der Borsigallee rund 55%. Einen Automatismus, dass Geflüchtete nach ihrer Anerkennung aus einer Flüchtlingsunterkunft in eine Wohnung umziehen können, gibt es aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Frankfurt nicht. Es ist deshalb Strategie des Magistrats, Geflüchtete zumindest nach und nach in bessere, der Integration förderlichere Unterkünfte zu verlegen. Dies geschieht, sobald neue Unterkünfte geschaffen oder Plätze in besseren Übergangsunterkünften frei werden. Letztere zeichnen sich durch mehr Privatsphäre sowie die Möglichkeit der Selbstversorgung aus. Geflüchtete mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus sind zudem gehalten, sich beim Amt für Wohnungswesen für eine Sozialwohnung registrieren zu lassen. Dabei werden sie sowohl von Sozialbetreuer/innen in den Unterkünften wie auch von Mitarbeiter/innen des Jugend- und Sozialamtes unterstützt. Der Magistrat arbeitet mit Hochdruck an der Beschaffung neuer Unterkünfte für Geflüchtete mit guter Anbindung an den jeweiligen Sozialraum. Im ersten Quartal 2019 konnten rund 500 neue Plätze bezogen werden. Ziel ist es, perspektivisch Hotels und Pensionen abzumieten, Notunterkünfte mit Hallencharakter und qualitativ schlechte temporäre Anlagen zu schließen. Aktuell kann die Stadt auf die Containeranlagen in der Hanauer Landstraße und in der Borsigallee noch nicht verzichten, auch weil diese im Verhältnis zu einem Teil der anderen Unterbringungskapazitäten Vorzüge haben. So sind in Frankfurt allein noch rund 780 Geflüchtete in Hotels untergebracht. Für der Stadt neu zugewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber (im ersten Quartal 2019 durchschnittlich 15 Personen pro Woche) werden bis zu 440 Plätze in sogenannten Notunterkünften (Hallen ohne Privatsphäre und teilweise ohne Möglichkeit zur Selbstverpflegung) zur Unterbringung genutzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2016OFOF 60/11Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der FlüchtlingsunterkunftOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2016OMOM 521Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der FlüchtlingsunterkunftDirektanregung
- 9. Januar 2017STST 16Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünung des Geländes der FlüchtlingsunterkunftStellungnahme
- 3. Februar 2019OFOF 514/11Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und BorsigalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2019VV 1168Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und BorsigalleeAnfrage
- 13. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 144 WochenSTST 918Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und BorsigalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab