Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee
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Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1168 entstanden aus Vorlage: OF 514/11 vom 03.02.2019
Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee Vorgang: OM 521/16 OBR 11; ST 16/17 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob in der Anlage auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b, welche 2015 als eine temporäre Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2018 genehmigt wurde, noch Asylbewerber beherbergt werden und wenn ja, in welcher Anzahl? Falls sich dort noch Personen im Asylverfahren befinden, wann diese damit rechnen können, die Containeranlage zu verlassen und in einen für Integration und Teilhabe besser geeignetem Wohnumfeld unterzukommen. Ferner beziehen sich die vorab genannten Fragen auch auf die Containeranlage in der Borsigallee
Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 16, wurde die Containeranlage als temporäre Unterkunft für Asylsuchende bezeichnet. Aufgrund der befristeten Genehmigung wurden eine qualitative Begrünung der Anlage und ein entsprechender Schallschutz zur Hanauer Landstraße hin als nicht realisierbar und nachhaltig vertretbar angesehen. Die Zahl der Asylsuchenden ist mittlerweile in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Hessenweit werden temporäre Flüchtlingsunterkünfte aufgelöst und die Bewohner in einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld langfristig untergebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2016OFOF 60/11Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der FlüchtlingsunterkunftOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2016OMOM 521Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der FlüchtlingsunterkunftDirektanregung
- 9. Januar 2017STST 16Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünung des Geländes der FlüchtlingsunterkunftStellungnahme
- 3. Februar 2019OFOF 514/11Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und BorsigalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2019Sie sind hierVV 1168Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und BorsigalleeAnfrage
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 144 WochenSTST 918Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und BorsigalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen