Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Zu viele Stadttauben in Teilen von Preungesheim, am Frankfurter Berg und in Bonames

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt Maßnahmen zur Reduzierung der Stadttaubenpopulation in Preungesheim, am Frankfurter Berg und in Bonames vor. Dies umfasst ein Fütterungsverbot, Vergrämungsmaßnahmen und die Einrichtung betreuter Taubenschläge. Ziel ist es, die Stadttaubenpopulation zu kontrollieren und die damit verbundenen Probleme zu minimieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Stadttauben zählen zu den wildlebenden Tieren, die sich in der Umwelt frei bewegen und versorgen können. Sie stehen nicht in direkter Obhut des Menschen und sind weder artenschutzrechtlich geschützt noch unterliegen sie dem Jagdrecht. Durch ihre Angepasstheit an urbane Umweltbedingungen kommt es im städtischen Raum zu lokal begrenzten, größeren Populationen der Stadttauben. Diese zählen laut einem Gerichtsurteil aber erst als Schädlinge, wenn sich ein Schwarm von mehr als zehn Tieren auf 100 Quadratmetern befindet oder es nachgewiesene Gründe im Bereich der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- oder Denkmalschutzes gibt. Nach der Auffassung der Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes ist für eine geringe Populationsstärke eine Vorgehensweise von Nöten, die aus drei Maßnahmen besteht:

  1. Fütterungsverbot: Dieses gilt im gesamten öffentlichen Raum und ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main festgeschrieben. Um die Taten zu ahnden, ist es jedoch erforderlich, dass Bedienstete der Stadtpolizei der oder dem Fütternden die Tat nachweisen können.
  2. Vergrämungsmaßnahmen: Durch diese soll das Nisten an relevanten Stellen unterbunden werden. Zu beachten ist, dass es, gemäß § 13 TierSchG, verboten ist zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe zu verwenden, die ihnen vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
  3. Betreute Taubenschläge: Für die Eindämmung der Population setzt sich auch der gemeinnützige Verein "Stadttaubenprojekt Frankfurt" ein. Es wird versucht die Tiere an einen Taubenschlag zu binden, in welchem dann ihre Eier durch Gipseier ausgetauscht werden. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass durch vorherige Vergrämungsmaßnahmen ausgeschlossen wird, dass die Vögel ihr Futter aus dem Taubenschlag beziehen und sich dann neben diesem weiter vermehren. Die Wohnungsbaugesellschaften ABG Holding und Nassauische Heimstätte (NH) haben ihre Bereitschaft erklärt, dem Ortsbeirat unterstützend zur Seite zu stehen. Ansprechpartner der NH ist der Leiter des zuständigen Servicecenters, Herr Ralf Lang.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 9. November 2020OFOF 1085/10Zu viele Stadttauben in Teilen von Preungesheim, am Frankfurter Berg und in BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 12. Januar 2021OMOM 7009Zu viele Stadttauben in Teilen von Preungesheim, am Frankfurter Berg und in BonamesDirektanregung
  3. 26. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 917Zu viele Stadttauben in Teilen von Preungesheim, am Frankfurter Berg und in Bonames
    Stellungnahme
  4. 23. August 2021OFOF 108/10Zu viele Stadttauben in Teilen Preungesheims, Bonames ́ sowie des Frankfurter Bergs hier: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 917Ortsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen