Zu viele Stadttauben in Teilen Preungesheims, Bonames sowie des Frankfurter Bergs
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt Maßnahmen zur Eindämmung der Stadttaubenpopulation in bestimmten Stadtteilen. Dies umfasst ein Fütterungsverbot, Vergrämungsmaßnahmen und die Einrichtung betreuter Taubenschläge. Ziel ist es, die Taubenpopulation nachhaltig zu reduzieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Ortsvorsteherin wird gemäß gebeten, gemäß der ST 917 aktiv zu werden, um die entsprechenden Maßnahmen umsetzen zu lassen, nachdem die Wohnungsbaugesellschaften ABG Holding und Nassauische Heimstätte (NH) . . ihre Bereitschaft erklärt haben, dem Ortsbeirat unterstützend zur Seite zu stehen. Diese sind gemäß der ST insbesondere:
- Fütterungsverbot: Dieses gilt im gesamten öffentlichen Raum und ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main festgeschrieben. Um die Taten zu ahnden, ist es jedoch erforderlich, dass Bedienstete der Stadtpolizei der oder dem Fütternden die Tat nachweisen können.
- Vergrämungsmaßnahmen: Durch diese soll das Nisten an relevanten Stellen unterbunden werden. Zu beachten ist, dass es gemäß § 13 TierSchG verboten ist zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe zu verwenden, die ihnen vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
- Betreute Taubenschläge: Für die Eindämmung der Population setzt sich auch der gemeinnützige Verein "Stadttaubenprojekt Frankfurt" ein. Es wird versucht die Tiere an einen Taubenschlag zu binden, in welchem dann ihre Eier durch Gipseier ausgetauscht werden. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass durch vorherige Vergrämungsmaßnahmen ausgeschlossen wird, dass die Vögel ihr Futter aus dem Taubenschlag beziehen und sich dann neben diesem weiter vermehren.
Begründung
Preungesheims, Bonames ́ sowie des Frankfurter Bergs hier: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 917 Vorgang: OM 7009/21 OBR 10; ST 917/21 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gemäß gebeten, gemäß der ST 917 aktiv zu werden, um die entsprechenden Maßnahmen umsetzen zu lassen, nachdem die Wohnungsbaugesellschaften ABG Holding und Nassauische Heimstätte (NH) . . ihre Bereitschaft erklärt haben, dem Ortsbeirat unterstützend zur Seite zu stehen. Diese sind gemäß der ST insbesondere:
- Fütterungsverbot: Dieses gilt im gesamten öffentlichen Raum und ist in der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main festgeschrieben. Um die Taten zu ahnden, ist es jedoch erforderlich, dass Bedienstete der Stadtpolizei der oder dem Fütternden die Tat nachweisen können.
- Vergrämungsmaßnahmen: Durch diese soll das Nisten an relevanten Stellen unterbunden werden. Zu beachten ist, dass es gemäß § 13 TierSchG verboten ist zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe zu verwenden, die ihnen vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
- Betreute Taubenschläge: Für die Eindämmung der Population setzt sich auch der gemeinnützige Verein "Stadttaubenprojekt Frankfurt" ein. Es wird versucht die Tiere an einen Taubenschlag zu binden, in welchem dann ihre Eier durch Gipseier ausgetauscht werden. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass durch vorherige Vergrämungsmaßnahmen ausgeschlossen wird, dass die Vögel ihr Futter aus dem Taubenschlag beziehen und sich dann neben diesem weiter vermehren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2020OFOF 1085/10Zu viele Stadttauben in Teilen von Preungesheim, am Frankfurter Berg und in BonamesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Januar 2021OMOM 7009Zu viele Stadttauben in Teilen von Preungesheim, am Frankfurter Berg und in BonamesDirektanregung
- 26. April 2021STST 917Zu viele Stadttauben in Teilen von Preungesheim, am Frankfurter Berg und in BonamesStellungnahme
- 23. August 2021Sie sind hierOFOF 108/10Zu viele Stadttauben in Teilen Preungesheims, Bonames ́ sowie des Frankfurter Bergs hier: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 917Ortsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen GRÜNE, 3 SPD und AfD (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 GRÜNE