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Sperrmüllhalden

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der ordnungsgemäßen Bereitstellung von Sperrmüll und den damit verbundenen Regelungen. Ziel ist es, die Bürger:innen über die Vorschriften zu informieren und die Sauberkeit in den Stadtteilen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Regelungen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Gem. § 12 Abs. 4 Abfallsatzung (AbfS) ist Sperrmüll sowohl in der Regel- als auch in der Siedlungsabfuhr grundsätzlich auf dem Privatgrundstück auf ebener Fläche an einem für das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz - beispielsweise Vorgarten, Hauseingang, Toreinfahrt, Garagenvorplatz oder zentraler Sperrmüllsammelplatz - so bereitzustellen, dass der Transportweg für die Lademannschaft verkehrssicher ist und nicht mehr als 5 Meter beträgt sowie Durchgangsbreiten über 1,5 Meter sichergestellt sind. Wenn dies nicht möglich ist, kann der Sperrmüll an den festgelegten Abfuhrtagen frühestens am Nachmittag des Vortages ab 15.30 Uhr bis spätestens um 6.00 Uhr des Abfuhrtages auf dem Gehweg der öffentlichen Straße vor dem Grundstück in nicht verkehrsbehindernder Weise bereitgestellt werden.

Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbuße geahndet werden. Sofern sich aus den Ablagerungen Hinweise auf d. Verursacher:in ergeben oder Verursacher:innen bei der Ablagerung konkret angetroffen werden, ermittelt die Stadtpolizei und fertigt diesbezügliche Anzeigen.

Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt erreichen bezüglich der Stadtteile des Ortsbezirkes 10 immer wieder Beschwerden hinsichtlich wilder Ablagerungen. Die Beschwerdebereiche werden durch den von der Stabsstelle eingesetzten Sperrmüllvorermittler regelmäßig kontrolliert und Ablagerungen dokumentiert sowie nach Hinweisen auf Verursachende untersucht.

Weiterhin findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) und den Wohnungsbaugesellschaften statt. Die FES bietet in diesem Zusammenhang eine kostenfreie Standplatzberatung an. Zusätzlich werden Bürger:innen mit Informationsmaterial und Flyern durch die FES für das Thema sensibilisiert.

Derzeit gibt es keine rechtliche Grundlage, die Wohnungsbaugesellschaften zum Einrichten von sogenannten "Sperrmüllkäfigen" zu verpflichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Dezember 2022OFOF 501/10SperrmüllhaldenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. Januar 2023OMOM 3336SperrmüllhaldenDirektanregung
  3. 11. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 913Sperrmüllhalden
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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