Werbeanlagen im Ortsbezirk 5 - Niederrad, Sachsenhausen, Oberrad
Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über die Genehmigung von Werbeanlagen im Ortsbezirk 5 und die damit verbundenen Anforderungen an Baugenehmigungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungszahlen bald erreicht sein werden, was die Aufbauten in naher Zukunft abschließen wird.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass die angefragte Aufschlüsselung in der gewünschten Form leider nicht möglich ist. Die angesprochenen Werbeanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne der Hessischen Bauordnung. Entsprechend ist für jede neu zu errichtende Werbeanlage eine Baugenehmigung erforderlich. Die hierfür zugrundeliegende fachtechnische Anwendung orientiert sich dabei jedoch nicht an den Bezeichnungen der Ortsteile, sondern an den offiziellen Grundstücksbezeichnungen bestehend aus Gemarkung, Flur und Flurstück. Insgesamt ist der Konzessionsnehmer jedoch berechtigt, nachfolgende Mengen im gesamten Stadtgebiet neu zu errichten (Maximalzahlen): Los 1: bis zu 25 neue Mega-Lights, bis zu 60 City-Light-Säulen und bis zu 70 City-Light-Poster. Los 2: bis zu 95 neue Großflächen; zusätzliche Litfaßsäulen sind nicht zulässig, es kann jedoch zu Neuaufbauten im Sinne von Ersatz kommen, sofern sich Bestandsstandorte technisch für City-Light-Säulen eigenen. Los 3: bis zu 32 Gewerbehinweisanlagen und bis zu 3 Uhrensäulen. Die konkreten Standorte werden dabei von Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) nach eigenen Parametern ermittelt und die entsprechenden Baugenehmigungen und Sondernutzungserlaubnisse beantragt. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens werden neben den planungsrechtlichen Aspekten und dem Straßenrecht immer auch die Themen der Verkehrssicherheit umfassend geprüft. Sofern hier keine Versagungsgründe vorliegen, besteht Seitens des Konzessionsnehmers ein Anspruch auf die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen. Details zu den zulässigen Werbeträgertypen sind öffentlich zugänglich auf der Webseite des Vertragspartners, der Magistrat fasst diese gerne wie folgt zusammen: Los 1 Mega-Light: Höhe gesamt: 5288 mm Maße Sockel: 2504 mm x 450 mm x 556 mm Außenmaße Vitrine: 3895 mm x 2784 mm x 556 mm City-Light-Säule: 4670 mm x 1450 mm City-Light-Poster: 2530 mm (Abweichungen je nach Sockel möglich) x 1390 mm x 195 mm. Los 2 Großfläche: 4043 mm (max.) x 3800 mm x 130 mm Litfaßsäule: 4245 mm x 1370 mm. Los 3 Gewerbehinweisanlage: 3480 mm x 1438 mm (einspaltige Ausführung) Großuhren mit Werbevitrine (neu) Höhe insgesamt: 5229 mm Höhe Werbekubus: 1340 mm Sichtfläche Werbekubus: 834 mm x 1185 mm Durchmesser Standmast: 193 mm. Los 4 A1-Rahmen an Schaltschränken ('Moskitorahmen') 919 mm x 672 mm x 40 mm. Bei den Angaben handelt es sich i.d.R. um Außenmaße, soweit nicht anders gekennzeichnet; d. h. die eigentliche Werbefläche ist kleiner. Der Magistrat kann abschließend mitteilen, dass nach derzeitigem Stand die Genehmigungszahlen für die zulässigen Neuerrichtungen in Kürze erreicht und somit auch die Aufbauten in absehbarer Zeit abgeschlossen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2020OFOF 1548/5Werbeanlagen im Ortsbezirk 5 - Niederrad, Sachsenhausen, OberradOrtsbeiratsantrag · BFF
- 17. Januar 2020VV 1533Werbeanlagen im Ortsbezirk 5 - Niederrad, Sachsenhausen, OberradAnfrage
- 11. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 913Werbeanlagen im Ortsbezirk 5 - Niederrad, Sachsenhausen, OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab