Werbeanlagen im Ortsbezirk 5 - Niederrad, Sachsenhausen, Oberrad
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert Informationen über die Anzahl und Standorte von Werbeanlagen im Ortsbezirk 5, um Bürgeranliegen bezüglich Verkehrsgefährdungen durch aggressive Werbung zu adressieren. Ziel ist es, eine transparente Übersicht über die bestehenden und geplanten Werbeanlagen zu erhalten.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie viele Werbeanlagen befinden sich derzeit im Ortsbezirk 5?
- An welchen Standorten sollen künftig weitere Werbeanlagen aufgestellt werden?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wie viele Werbeanlagen sich derzeit im Ortsbezirk 5 (Niederrad, Sachsenhausen, Oberrad) befinden und an welchen Standorten welche Werbeanlagen künftig noch aufgestellt werden sollen. Der Ortsbeirat bezieht sich auf die Neuvergabe der Werberechte auf städtischen Flächen ab
- Januar 2018 und bittet dabei um Aufschlüsselung nachstehend genannter drei Lose unter Angabe der jeweiligen Größen der Werbeanlagen: Los 1: Mega-Lights, City-Light-Säulen und City-Light-Poster; Los 2: Großflächen und Plakatsäulen; Los 3: Gewerbehinweisanlagen und Uhrensäulen.
Begründung
Immer wieder beschweren sich Bürger über Verkehrsgefährdungen durch aggressiv auf sie wirkende Werbemaßnahmen und Werbeträgertypen, die für massive Ablenkung vom Verkehrsgeschehen sorgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2020OFOF 1548/5Werbeanlagen im Ortsbezirk 5 - Niederrad, Sachsenhausen, OberradOrtsbeiratsantrag · BFF
- 17. Januar 2020Sie sind hierVV 1533Werbeanlagen im Ortsbezirk 5 - Niederrad, Sachsenhausen, OberradAnfrage
- 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 913Werbeanlagen im Ortsbezirk 5 - Niederrad, Sachsenhausen, OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen