Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (II)
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (II) geprüft. Aufgrund der Ausschreibung im Erbbaurecht konnten keine geeigneten Nutzungskonzepte gefunden werden, die den baurechtlichen Anforderungen entsprechen. Der Magistrat wird nun alternative Nutzungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Ende 2020 erfolgte eine Ausschreibung der Liegenschaft zur gewerblichen Nutzung im Erbbaurecht. Dabei stellte sich heraus, dass den überwiegend gastronomischen Nutzungskonzepten eine baurechtliche Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden konnte.
Es konnte im Rahmen dieser Ausschreibung kein geeigneter Erbbauberechtigter gefunden werden.
Zu 2.:
Aufgrund der Ausschreibung im Erbbaurecht gab es Interessenten, die jedoch die Auflagen, die durch §35 BauGB vorgegeben sind, nicht erfüllen konnten.
Zu 3.:
Der Magistrat prüft nunmehr, welcher Nutzung das Gebäude durch das Grünflächenamt, trotz der hohen Sanierungsbedürftigkeit, zugeführt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2021OFOF 178/5Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2021VV 200Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (II)Anfrage
- 14. Januar 2022Sie sind hierSTST 90Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (II)Stellungnahme
- 12. Februar 2022OFOF 387/5Auskunftsersuchen zum Verwaltungsgebäude/Friedhofswärterhaus am Waldfriedhof OberradOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 25. März 2022VV 364Auskunftsersuchen zum Verwaltungsgebäude/Friedhofswärterhaus am Waldfriedhof OberradAnfrage
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1516Auskunftsersuchen zum Verwaltungsgebäude/Friedhofswärterhaus am Waldfriedhof OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab