Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (II)
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert Informationen über die geplante Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad, da das Gebäude weiterhin leer steht und die Substanz leidet. Ziel ist es, den aktuellen Stand der Maßnahmen und Interessenten zu erfahren.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- welche Maßnahmen bereits getroffen worden sind, um das Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad wieder einer Nutzung zuzuführen,
- ob sich bereits Interessentinnen und Interessenten beim Magistrat gemeldet haben
- wann mit einer Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad zu rechnen ist.
Kontext
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten,
Begründung
Das Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad steht immer noch leer. Der Gebäudesubstanz ist dies immer noch nicht zuträglich. Daher würde der Ortsbeirat gerne wissen, wie der aktuelle Sachstand ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2021OFOF 178/5Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2021Sie sind hierVV 200Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (II)Anfrage
- 14. Januar 2022STST 90Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (II)Stellungnahme
- 12. Februar 2022OFOF 387/5Auskunftsersuchen zum Verwaltungsgebäude/Friedhofswärterhaus am Waldfriedhof OberradOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 25. März 2022VV 364Auskunftsersuchen zum Verwaltungsgebäude/Friedhofswärterhaus am Waldfriedhof OberradAnfrage
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1516Auskunftsersuchen zum Verwaltungsgebäude/Friedhofswärterhaus am Waldfriedhof OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen