Fußgängerampelphasen auf der Straße Harheimer Weg, in Höhe des Kiosks
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Harheimer Weg — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung eines Zebrastreifens auf dem Harheimer Weg Höhe Haus Nidda04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Konsistente Beschilderung am GrünGürtelPark Eschbachtal21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST 901
Betreff: Fußgängerampelphasen auf der Straße Harheimer Weg, in Höhe des Kiosks Die Grünzeit für an ampelgeregelten Kreuzungen querende Fußgängerinnen und Fußgänger wird häufig als zu kurz bemessen wahrgenommen. Diese Wahrnehmungen sind dem Magistrat bekannt; sie sind Folge der in ganz Deutschland einheitlich geltenden "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA). Danach ist die F ußgängerquerungszeit unabhängig von den örtlichen Faktoren, die die Ausstattung und den Betrieb einer Ampel beeinflussen, grundsätzlich gleich zu regeln. Der Fußgängerverkehr wird an signalisierten Übergängen mit einer Signalbildregelung Rot-Grün geregelt. Die Grünzeiten für Fußgänger werden nach der RiLSA so bemessen, dass Fußgänger, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. Die Grünzeit beträgt in Frankfurt am Main in der Regel nie weniger als 8 Sekunden. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Fußgänger, die sich beim Farbwechsel bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Das Fußgängergrün hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf, um die Straße sicher zu überqueren. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die Fußgängerschutzzeit gestartet. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt, wobei im Normalfall nach der RiLSA 1,2 m/s Räumgeschwindigkeit angesetzt wird. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Freigabe. Im Ergebnis kann also eine Fußgängerin oder ein Fußgänger die Fahrbahn stets sicher überqueren, selbst wenn der Querungsvorgang in der letzten Sekunde der Grünzeit beginnt. Andersherum stellt die Räumzeit sicher, dass die Fahrbahn von querendem Fußverkehr frei ist, bevor der Kfz-Verkehr Grün erhalten kann. Im Bewusstsein, dass Qualität und Sicherheit des Zu-Fuß-Gehens ein hohes Gut darstellen, werden der Geschwindigkeit des Fußverkehrs in Frankfurt am Main (insbesondere mit Blick auf Kinder und ältere Menschen) stets mit 1,2m/s, anstatt nach den RiLSA mit maximal zulässigen 1,5m/s bemessen. In Bereichen des Stadtgebiets, in denen Signalanlagen überwiegend zum Schutz für mobilitätseingeschränkte oder ältere Menschen und Schulkinder eingerichtet werden, wird die Räumzeit bzw. die Laufgeschwindigkeit mit 1 m/s angesetzt. Dies ist auch an der angesprochenen Anlage auf dem Harheimer Weg der Fall. Dies vorausgeschickt bedauert der Magistrat, der Anregung nicht entsprechen zu können. Die Grünzeit an der in Rede stehenden Anlage ist entsprechend den vorgenannten Eckwerten durchaus angemessen. An der beschriebenen Ursache der zugrundeliegenden Wahrnehmung vermag der Magistrat nichts zu ändern, da die RiLSA als zugrundeliegendes technisches Regelwerk mit deutschlandweiter Geltung sich seiner unmittelbaren Einflussnahme entzieht. Der Magistrat ist zudem bestrebt, auch andere als ampelgeregelte Querungsformen in Planung und Bau von Verkehrsanlagen zu berücksichtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2011OFOF 3/10Fußgängerampelphasen auf der Straße Harheimer Weg, in Höhe des KiosksOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Mai 2011OMOM 16Fußgängerampelphasen auf der Straße Harheimer Weg, in Höhe des KiosksDirektanregung
- 2. August 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 901Fußgängerampelphasen auf der Straße Harheimer Weg, in Höhe des KiosksStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab