Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung des Ortsbeirates zur Platzierung neuer Werbeflächen reagiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert. Es wurde festgestellt, dass die Standortauswahl durch den Konzessionsnehmer erfolgt und die rechtlichen Prüfungen keine Bedenken ergeben haben.
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Thudichumstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung im Hausener Weg15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Postdienstleistungen in der Thudichumstraße erhalten27.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 8424.04.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Thudichumstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, dass der Ortsbeirat mit der Platzierung nicht einverstanden ist. Die Standortauswahl erfolgt jedoch eigenständig durch den Konzessionsnehmer der Werberechte der Stadt Frankfurt am Main, die Firma Deutsche Städte Medien GmbH. Diese Standorte werden durch den Konzessionsnehmer der Stadt Frankfurt am Main vorgelegt und im Rahmen des erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft. Diese Prüfung umfasst immer die planungsrechtliche Zulässigkeit (Bauaufsicht), die Zulässigkeit nach Hessischem Straßenrecht (Amt für Straßenbau und Erschließung) sowie die Prüfung hinsichtlich der Verkehrssicherheit (Straßenverkehrsamt/Unfallkommission). Sofern keine rechtlichen Hinderungsgründe festgestellt werden können, besteht seitens des Antragstellers ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung. Dieses Verfahren wurde selbstverständlich auch bei der vorliegenden Werbeanlage "City-Light-Poster" an der Ecke Thudichumstraße / Reichsburgstraße durchgeführt. Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates jedoch zum Anlass genommen und den Vorgang erneut geprüft, auch ein Ortstermin mit dem Leiter der Unfallkommission wurde umgehend durchgeführt. Dabei konnten weder Abweichungen in der Ausführung der Baugenehmigung festgestellt werden, noch eine Sichtbehinderung und dadurch verursachte Verkehrsgefährdung. Die Werbeanlage schließt bündig mit der dort vorhandenen Telefon-Stele, so dass für eventuell aus der Seitenstraße Alt-Rödlheim kommende Autofahrer die bisherige Sicht auf den von links kommenden Verkehr unverändert bleibt. Hinsichtlich dem angefragten Zustimmungserfordernis durch die Ortsbeiräte muss der Magistrat leider mitteilen, dass dies nach ausführlicher Prüfung rechtlich nicht zulässig ist. Die Ortsbeiräte können sich bei Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit jedoch jederzeit an die Stabsstelle Werberechte wenden; diese wird die jeweiligen Werbeanlagen dann in Zusammenarbeit mit der Unfallkommission überprüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2020OFOF 544/7Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-RödelheimOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, fraktionslos
- 24. November 2020OMOM 6882Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-RödelheimDirektanregung
- 26. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 895Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-RödelheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab