Öffnung der Schultoilette in der Dahlmannschule für Besucher des Spielplatzes Luxemburgerallee
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2010, ST 893
Betreff:
Öffnung der Schultoilette in der Dahlmannschule für Besucher des Spielplatzes Luxemburgerallee
Die Nutzung der Schultoiletten der Dahlmannschule für Besucherinnen und Besucher des Spielplatzes in der Luxemburgerallee kann nicht ermöglicht werden. Der allgemeine Zutritt zum Schulgelände kann schulfremden Personen aus Gründen der Aufsichtspflicht nicht ge- stattet werden. Eine Kontrolle der möglichen Nutzerinnen und Nutzer der Toiletten kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2010OFOF 640/4Öffnung der Schultoilette in der Dahlmannschule für Besucher des Spielplatzes LuxemburgeralleeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. April 2010OMOM 4085Öffnung der Schultoilette in der Dahlmannschule für Besucher des Spielplatzes LuxemburgeralleeDirektanregung
- 21. Juni 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 893Öffnung der Schultoilette in der Dahlmannschule für Besucher des Spielplatzes LuxemburgeralleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab