Verkehrsspiegel Am Weißkirchener Berg/Am Hopfenbrunnen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Bei einer Überprüfung der Örtlichkeit "Am Weißkirchener Berg/ Am Hopfenbrunnen" hat der Magistrat festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von denen an einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche unterscheiden. Die Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt ist auf 30 km/h beschränkt. Zudem gibt es unmittelbar an der Kreuzung (Am Weißkirchener Berg/ Am Hopfenbrunnen) einen Fußgängerüberweg. Verkehrsteilnehmenden ist es zumuten, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht (§ 10 der Straßenverkehrsordnung) in den Querverkehr einzugliedern. Wegen verschiedener und nicht steuerbarer Faktoren haben sich Verkehrsspiegel oft nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Verkehrssituationen herausgestellt. Stattdessen haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig. Sie können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein Nachteil ist zudem, dass diese Spiegel durch die Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergeben. Dies kann zu Fehleinschätzungen führen und eine falsche Sicherheit vortäuschen. Die tatsächlichen Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmenden können anhand des Spiegelbildes nicht genau eingeschätzt werden. Da der Ortsbeirat hier explizit den Radverkehr anspricht, möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass Verkehrsspiegel ausschließlich für den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt sind. Sie sind kein verlässliches Instrument, um den Fuß- und den Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile das Anbringen von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von Behörden restriktiv gehandhabt. Generell gilt §1 der Straßenverkehrsordnung: Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.