Beabsichtigter Erwerb von Grundstücksflächen neben dem Bahnhof-Höchst und künftige Nutzung dieser Flächen sowie des Bahnhofsgebäudes
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 88
Betreff: Beabsichtigter Erwerb von Grundstücksflächen neben dem Bahnhof-Höchst und künftige Nutzung dieser Flächen sowie des Bahnhofsgebäudes Zu 1. – 5. Derzeit wird die Vorplanung für die neue Bushalteanlage südwestlich des Bahnhofes Höchst in der Weise optimiert, dass eine möglichst große nutzbare Fläche zwischen Gleiskörper und Bushalteanlage verbleibt. Je größer diese Fläche gestaltet werden kann, umso wahrscheinlicher wird es, dass ein Investor hier ein rentables bauliches Projekt realisiert. Denkbare Nutzungen für ein solches Objekt sind Fahrradhandel, Einzelhandel/Gastronomie im Erdgeschoss sowie Büros Wohnungen oder Hotelnutzungen in den Obergeschossen. Es ist nach wie vor beabsichtigt, aus dem Verkaufserlös das Bahnhofgebäude zu renovieren.
Zu 6. Wenn die Planung für die flächenoptimierte Bushalteanlage und ein Projekt nördlich hiervon hinreichend konkretisiert ist, wird der Ortsbeirat in geeigneter Weise informiert. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2010OFOF 1595/6Beabsichtigter Erwerb von Grundstücksflächen neben dem Bahnhof-Höchst und künftige Nutzung dieser Flächen sowie des BahnhofsgebäudesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2010VV 1430Beabsichtigter Erwerb von Grundstücksflächen neben dem Bahnhof-Höchst und künftige Nutzung dieser Flächen sowie des BahnhofsgebäudesAnfrage
- 14. Januar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 88Beabsichtigter Erwerb von Grundstücksflächen neben dem Bahnhof-Höchst und künftige Nutzung dieser Flächen sowie des BahnhofsgebäudesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab