Konzept für die künftige Nutzung der alten Berkersheimer Schule
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 889
Betreff: Konzept für die künftige Nutzung der alten Berkersheimer Schule Gegenüber der vorläufigen Stellungnahme ST 341 vom 15.02.2016 und der Stellungnahme zur Anregung des Ortsbeirats 10 vom 01.12.2015, OM 4785, gibt es keine neuen Sachstände. Die alte Berkersheimer Schule wird für eine schulische Nutzung erst aufgegeben, wenn die Grundschulbedarfe in den Bezirken der Albert-Schweitzer-Schule und der Berkersheimer Schule unter Berücksichtigung der geplanten neuen Wohngebiete nach Inbetriebnahme der neuen Berkersheimer Schule am sogenannten Schwarzen Platz als gedeckt prognostiziert werden können. Die Konzeptplanung für die weitere Nutzung des alten Schulgebäudes kann frühestens zum Schuljahr 2018/2019 erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2015OFOF 886/10Konzept für die künftige Nutzung der alten Berkersheimer SchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. November 2015VV 1488Konzept für die künftige Nutzung der alten Berkersheimer SchuleAnfrage
- 15. Februar 2016STST 341Konzept für die künftige Nutzung der alten Berkersheimer SchuleStellungnahme
- 24. Juni 2016Sie sind hierSTST 889Konzept für die künftige Nutzung der alten Berkersheimer SchuleStellungnahme
- 17. April 2019OFOF 741/10Nutzung des alten Berkersheimer GrundschulstandortesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2019OMOM 4562Nutzung des alten Berkersheimer GrundschulstandortesDirektanregung
- 20. Dezember 2019STST 2388Nutzung des alten Berkersheimer GrundschulstandortesStellungnahme
- 13. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 247 WochenSTST 1293Nutzung des alten Berkersheimer GrundschulstandortesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab