Konzept für die künftige Nutzung der alten Berkersheimer Schule
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 341
Betreff: Konzept für die künftige Nutzung der alten Berkersheimer Schule Vorläufige Stellungnahme: Zunächst bleibt die Entwicklung des Gesamtbedarfes in den beiden Schulbezirken, unter Berücksichtigung des Bezuges der vorhandenen Neubaugebiete abzuwarten. Erst wenn geklärt ist, ob die Albert-Schweitzer-Schule und die neue Berkersheimer Schule den Bedarf in den Schulbezirken decken können, wird der Magistrat ein Konzept für die weitere Nutzung des alten Schulgebäudes der Berkersheimer Schule entwickeln.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Oktober 2015OFOF 886/10Konzept für die künftige Nutzung der alten Berkersheimer SchuleOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. November 2015VV 1488Konzept für die künftige Nutzung der alten Berkersheimer SchuleAnfrage
- 15. Februar 2016Sie sind hierSTST 341Konzept für die künftige Nutzung der alten Berkersheimer SchuleStellungnahme
- 24. Juni 2016STST 889Konzept für die künftige Nutzung der alten Berkersheimer SchuleStellungnahme
- 17. April 2019OFOF 741/10Nutzung des alten Berkersheimer GrundschulstandortesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2019OMOM 4562Nutzung des alten Berkersheimer GrundschulstandortesDirektanregung
- 20. Dezember 2019STST 2388Nutzung des alten Berkersheimer GrundschulstandortesStellungnahme
- 13. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 247 WochenSTST 1293Nutzung des alten Berkersheimer GrundschulstandortesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab