Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim
Zusammenfassung
Der Magistrat äußert Bedauern, dass er innerhalb der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme zu den Grundstücken für Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim abgeben kann. Dies könnte Auswirkungen auf die Planung und Umsetzung der Einrichtungen haben.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2020OFOF 243/14Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in HarheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Januar 2021OMOM 7199Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in HarheimDirektanregung
- 26. April 2021Sie sind hierSTST 887Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in HarheimStellungnahme
- 7. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1192Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab