Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Eignung von Grundstücken in Harheim für die Nutzung als Kindertageseinrichtungen geprüft. Aufgrund der Größe und der aktuellen Planung für zwei Kitas besteht kein Bedarf an weiteren Plätzen, weshalb keine Erwerbsangebote an die Eigentümer unterbreitet werden.
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Am Eschbachtal — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
- Erschließung und Wohnungsneubau im Bereich Bonames-Ost24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortsrandstraße Bonames15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 9928.11.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Am Eschbachtal per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die vorgeschlagenen Grundstücke auf eine Eignung zur Nutzung für eine Kindertageseinrichtung geprüft. Alle genannten Grundstücke stehen im privaten Eigentum und sind, sofern eine eigenständige bauliche Nutzung in Betracht kommt, zu klein für den Bau einer Kindertageseinrichtung mit dem dazugehörigen Außengelände. Aktuell wird im Rahmen des Frankfurter Sofortprogramms Kindertagesbetreuung an zwei Standorten in Harheim die Einrichtung einer Kita geprüft. Bei Umsetzung beider Maßnahmen besteht kein Bedarf an weiteren Kitaplätzen in Harheim, sodass der Magistrat den Eigentümern der genannten Flächen keine Erwerbsangebote unterbreiten wird. Die Prüfergebnisse im Einzelnen:
- Am Eschbachtal 30 Das Grundstück mit 771 m2 ist im Bebauungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
- Ecke Tempelgasse/Alt-Harheim bei Tempelgasse 2 Alle Grundstücke in diesem Bereich sind bebaut und weisen nur nicht eigenständig bebaubare Restflächen auf.
- In der Fuchskaut Hausnummer 1 und 7 (dazwischen) Die Grundstücke (zusammen nur 660 m2) sind im Bebauungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
- Ecke Altkönigblick/In den Aspen Die Grundstücke haben eine Größe von 424 m2 und 675 m2, sind durch einen öffentlichen Weg getrennt und als Wohnbauflächen vorgesehen.
- In den Schafgärten, nordwestlich von Hausnummer 5 Die Parzelle 891/3 ist 891 m2 groß und teilweise mit einem Wohnhaus bebaut. Die Freifläche ist als Stellplatz genutzt. Aufgrund der geringen Grundstückstiefe von 8 m ist die Freifläche nicht baulich nutzbar.
- Ecke Spitzenstraße/Jakob-Quirin-Weg 2 Diese 811 m2 große Fläche ist im Bebauungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
- An der Pfarrwiese 37 Das 795 m2 große Grundstück ist ebenfalls im Bebauungsplan als allgemeine Wohnbaufläche ausgewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2020OFOF 243/14Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in HarheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Januar 2021OMOM 7199Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in HarheimDirektanregung
- 26. April 2021STST 887Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in HarheimStellungnahme
- 7. Juni 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1192Grundstücke für übergangsweise kurzfristige oder langfristige Kinderbetreuungseinrichtungen in HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab