Mindestangebot des lokalen Busverkehrs anlässlich des Streiks von Verdi 2017
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 886
Betreff: Mindestangebot des lokalen Busverkehrs anlässlich des Streiks von Verdi 2017 Die beauftragten Busverkehrsunternehmen sind gemäß den mit ihnen abgeschlossenen Verkehrsverträgen zur Beförderung der Fahrgäste verpflichtet und unterliegen aufgrund der Daseinsvorsorge auch einem Kontrahierungszwang. Bei einem durch die Gewerkschaften ausgerufenen Streik kann das Busverkehrsunternehmen die vertraglich festgelegte Verkehrsleistung nicht erbringen und somit seiner aus § 22 PBefG resultierenden Beförderungspflicht nicht nachkommen. Streikbedingte Ausfälle stellen einen Fall der Unmöglichkeit dar, da das Verkehrsunternehmen - als Arbeitgeber des streikenden Personals - die geschuldete Leistung zwar erbringen will, dies aber objektiv nicht kann. In diesem Sinne war es während des Streiks Anfang 2017 nicht möglich, ein "Mindestangebot des lokalen Busverkehrs" sicherzustellen. Gleiches gilt auch für eventuelle zukünftige Streiks.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2017OFOF 54/14Mindestangebot des lokalen Busverkehrs anlässlich des Streiks von Verdi 2017Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2017OMOM 1239Mindestangebot des lokalen Busverkehrs anlässlich des Streiks von Verdi 2017Direktanregung
- 12. Mai 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 886Mindestangebot des lokalen Busverkehrs anlässlich des Streiks von Verdi 2017Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab