Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Schulwegsicherung in der Niedereschbacher Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Niedereschbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Niedereschbacher Straße per E-Mail

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST 884

Betreff: Schulwegsicherung in der Niedereschbacher Straße Die angesprochene Örtlichkeit befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone, in der Querungshilfen nur in Ausnahmefällen eingerichtet werden. Zurzeit kann der Magistrat keine Notwenigkeit erkennen, die einen Fußgängerüberweg aus Gründen der Schulwegsicherung dort rechtfertigen würde, zumal nicht abzusehen ist, ob Eltern und Schule als Verantwortliche den Schulweg ihrer Kinder über die angesprochene Örtlichkeit festlegen. Der Magistrat wird deshalb vor Fertigstellung des Baugebiets eine Begehung im Rahmen der Schulwegsicherung durchführen und hierbei gegebenf alls die vorliegende Anregung des Ortsbeirats berücksichtigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. April 2011OFOF 2/13Anlegung einer Querungshilfe in der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 3. Mai 2011OMOM 22Schulwegsicherung in der Niedereschbacher StraßeDirektanregung
  3. 1. August 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 884Schulwegsicherung in der Niedereschbacher Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen