Schulwegsicherung in der Niedereschbacher Straße
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Niedereschbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Umbennennung von Bushaltestellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umbenennung von Bushaltestellen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Niedereschbacher Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST 884
Betreff: Schulwegsicherung in der Niedereschbacher Straße Die angesprochene Örtlichkeit befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone, in der Querungshilfen nur in Ausnahmefällen eingerichtet werden. Zurzeit kann der Magistrat keine Notwenigkeit erkennen, die einen Fußgängerüberweg aus Gründen der Schulwegsicherung dort rechtfertigen würde, zumal nicht abzusehen ist, ob Eltern und Schule als Verantwortliche den Schulweg ihrer Kinder über die angesprochene Örtlichkeit festlegen. Der Magistrat wird deshalb vor Fertigstellung des Baugebiets eine Begehung im Rahmen der Schulwegsicherung durchführen und hierbei gegebenf alls die vorliegende Anregung des Ortsbeirats berücksichtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2011OFOF 2/13Anlegung einer Querungshilfe in der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Mai 2011OMOM 22Schulwegsicherung in der Niedereschbacher StraßeDirektanregung
- 1. August 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 884Schulwegsicherung in der Niedereschbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab