Bußgelder für Falschparkende auf Radwegen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Bußgeldern für Falschparker auf Radwegen in Frankfurt am Main. Es wird erläutert, dass die Anzahl der Verfahren und Anzeigen aufgrund von Personalmangel und Verjährung gestiegen ist. Zukünftig soll ein neues Online-Portal die Bearbeitung der Anzeigen erleichtern und eine schnellere Interaktion mit den Falschparkenden ermöglichen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Der Begriff "Radwege" umfasst verschiedene Tatbestände, neben benutzungspflichtigen Radwegen mit Verkehrszeichen (VZ) 240/241 Straßenverkehrsordnung (StVO) oder VZ 237 StVO zum Beispiel auch sonstige Radwege. Die Regelbeträge für Verkehrsordnungswidrigkeiten werden bundeseinheitlich in der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) durch das Bundesverkehrsministerium festgelegt. Bis einschließlich 55 € handelt es sich um Verwarnungsgelder, erst ab einer Sanktionshöhe von über 55 € spricht man von einem Bußgeld. In den Jahren 2022 und 2023 wurden folgende Verfahren für Falschparken auf Radwegen eingeleitet:
| Eingeleitete Verfahren für Falschparkenden auf Radwegen | 2022 | 2023 | |
| Radweg/Radfahrstreifen | 1632 | 734 | |
| (kombinierter) Geh- und | |||
| Radweg | 5691 | 7764 | |
| Gesamt | 7323 | 8498 |
Zu 2.:
Die Stadt Frankfurt am Main hat im Jahr 2022 insgesamt 54.736 und im Jahr 2023 54.507 Anzeigen durch Privatpersonen erhalten. Die jeweilige Anzahl beinhaltet den gesamten ruhenden Verkehr. Eine Aufgliederung der Privatanzeigen nach Radwegen, Gehwegen und weiteren Tatbeständen ist bei Anzeigeneingang nicht erfolgt, weil weder notwendig noch ohne massiven zusätzlichen Aufwand möglich. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass durch staatliche Verkehrsüberwachung ein Vielfaches dieser Anzahl beanzeigt wird. Keine dieser Anzeigen bleibt wegen fehlender Personalressource unbearbeitet, weil diesen per se eine andere Bedeutung zukommt.
Zu 3.:
Insgesamt wurde in 13.387 Fällen (12.530 Verwarngeld, 857 Bußgeld) ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Infolge der Masse der eingegangenen Anzeigen und der fehlenden Personalressourcen ist im Jahr 2023 in 45.941 Fällen die Verjährung eingetreten. Aufgrund der Verjährungsfrist von 3 Monaten, beinhaltet diese Zahl auch die eingegangenen Anzeigen mit Tattag ab 10/2022 (weil diese ab Januar 2023 verjährten). Alle Zahlen beziehen sich auch hier auf den gesamten ruhenden Verkehr, also jegliche Tatbestände des Falschparkens.
Zu 4.:
Aufgrund der aufwendigen Verfahrensschritte, wie zum Beispiel die Prüfung sowie Erfassung der Daten, konnten mangels Personal viele Anzeigen nicht bearbeitet werden und blieben liegen. Mit dem neuen Online Portal können Verfahren schneller eingeleitet werden. Dies führt zu einer zeitnahen Behördeninteraktion mit dem Falschparkenden oder Fahrzeughaltenden, verknüpft mit der Hoffnung auf eine künftige Verhaltensänderung. Im Rahmen der Portalnutzung ist die Frage Nr. 2 (konkreter Gegenstand der Privatanzeige) zukünftig beantwortbar, weil die technische Auswertung vorgesehen ist. Für die Tatbestände, die weiterhin nicht über das Portal angezeigt werden können, bleibt es bei der reinen Zählung ohne weitere Aufgliederung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2024KAKA 46Bußgelder für Falschparkenden auf RadwegenKAV-Anfrage
- 6. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 882Bußgelder für Falschparkende auf RadwegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab