Zugangswege zur Nidda in Hausen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 878
Betreff: Zugangswege zur Nidda in Hausen Bei einer Ortsbesichtigung konnte festgestellt werden, dass der Bewuchs entlang des Weges ordnungsgemäß zurückgeschnitten wurde. Im Bereich der städtischen Fläche, von der Praunheimer Landstraße bis zur Straße In den Waldgärten, ist der Weg mit wasserdurchlässigem Material befestigt, respektive mit Verbundsteinpflaster versehen. Im weiteren Verlauf zur Nidda steht der Weg im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung, Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, als zuständige Institution für Bundes- und Landesstraßen in Hessen. Hier bestehen sowohl der Weg, als auch die Treppe aus natürlichem Boden mit einer Überdeckung aus Naturkies. Auf der gesamten in Zone II des Landschaftsschutzgebietes Grüngürtel und Grünzüge verlaufenden Wegstrecke konnten keine Unfallgefahren festgestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juli 2016OFOF 58/7Zugangswege zur Nidda in HausenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 30. August 2016OMOM 479Zugangswege zur Nidda in HausenDirektanregung
- 9. Dezember 2016STST 1774Zugangswege zur Nidda in HausenStellungnahme
- 12. Mai 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 878Zugangswege zur Nidda in HausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab