Zugangswege zur Nidda in Hausen
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Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 479 entstanden aus Vorlage: OF 58/7 vom 02.07.2016
Betreff: Zugangswege zur Nidda in Hausen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass 1. der Weg neben der A 66 zwischen Praunheimer Landstraße und Nidda einschließlich der Rampe zur Nidda befestigt und den Bewuchs regelmäßig zurückgeschnitten wird; 2. der Weg zwischen der Straße Am Niddatal - Altarm/Auwald - Nidda durchgehend befestigt und ausgebessert sowie der Bewuchs regelmäßig zurückgeschnitten wird.
Begründung: Die Wege sind nur zum Teil nicht befestigt und uneben. Bei Regenwetter gibt es große Pfützen. Der Bewuchs links und rechts des unter Punkt 1 genannten Bereichs muss zurückgeschnitten werden, da der Weg sonst zuwächst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juli 2016OFOF 58/7Zugangswege zur Nidda in HausenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 30. August 2016Sie sind hierOMOM 479Zugangswege zur Nidda in HausenDirektanregung
- 9. Dezember 2016STST 1774Zugangswege zur Nidda in HausenStellungnahme
- 12. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 878Zugangswege zur Nidda in HausenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats