Areal zwischen der Vilbeler Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung Nordring
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 86
Betreff: Areal zwischen der Vilbeler Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung Nordring Das Areal nördlich der bestehenden Bebauung am Nordring zwischen Vilbeler Landstraße, L 521 und Landgraben befinden sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Der Regionale Flächennutzungsplan 2010 stellt die Flächen als "Vorranggebiet für Natur und Landschaft" sowie als "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" und "Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" dar. Der Landschaftsplan enthält die Informationen, dass es sich um Streuobstwiesen jenseits der "Landschaftsraumgrenze" handelt und gleichzeitig um Lebensräume und Landschaftsbestandteile gemäß § 23 (1) HENatSchG. Da das HENatSchG mit Wirkung vom 28.12.2010 außerkraftgesetzt wurde, gelten nunmehr die Regelungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege. § 13 dieses Gesetzes ergänzt das BNatSchG dahingehend, dass gemäß Absatz 1 Nr. 2 Streuobstbestände außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 35 BauGB) geschützt sind. Folglich handelt es sich um einen geschützten Landschaftsbereich, der nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung steht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2017OFOF 146/16Areal zwischen der Vilbeler Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung NordringOrtsbeiratsantrag · WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
- 28. November 2017VV 683Areal zwischen der Vilbeler Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung NordringAnfrage
- 26. Januar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 86Areal zwischen der Vilbeler Landstraße, L 521, Landgraben und der nördlichen Bebauung NordringStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab