Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff
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Hallgartenstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Entsiegelung und Radbügel an der Hartmann-Ibach-Straße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entsiegelung Hallgartenstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Hallgartenstraße - Zufahrt zum Parkhaus05.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Hallgartenstraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 869
Betreff: Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff Der Anregung wird hinsichtlich der Beschilderung entsprochen. Verwarnungen gegen Fahrzeuge, die unzulässig ganz auf dem Gehweg zum Parken abgestellt waren, waren notwendig und korrekt. Dies betrifft auch den übrigen Straßenverlauf, wo das Parken halb auf dem Gehweg durch VZ 315 StVO angeordnet ist. Eine Einstellung der Verkehrsordnungswidrigkeiten aus Kulanzgründen ist schon aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2018OFOF 512/3Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ffOrtsbeiratsantrag · FDP
- 24. Januar 2019OMOM 4193Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ffDirektanregung
- 13. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 869Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ffStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab