Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 869
Betreff: Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren Der Magistrat als Untere Denkmalschutzbehörde hat dem geplanten Vorhaben im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen denkmalschutzrechtlich zugestimmt. Die Belange des geschützten Kulturdenkmals wurden dabei geprüft und berücksichtigt. Zu Frage 2: Die für die Hotelerweiterung geplante Gebäudehöhe orientiert sich nach Auffassung des Magistrats am Gebäudebestand. Sie greift sowohl an der Offenbacher Landstraße als auch an der Straße Auf dem Mühlberg die Trauf- und Firsthöhen der bestehenden Bebauung auf. Hierbei werden die unterschiedlichen Höhenlagen zwischen diesen beiden Straßen berücksichtigt. Zu Frage 3: Städtebauliche Konflikte, die nur über eine Bebauungsplanung gelöst werden könnten, sind für das Gebiet an der Offenbacher Landstraße nicht erkennbar. Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ist es daher nicht notwendig, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. März 2014OFOF 808/5Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahrenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 28. März 2014OMOM 3046Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahrenDirektanregung
- 4. Juli 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 869Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahrenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab