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Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren

Vorlagentyp: OFFDP
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

wahren Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, 1. dafür Sorge zu tragen, dass bei dem geplanten Bauvorhaben an der Offenbacher Landstraße (neben Hotel Cult) die Belange des südlich davon gelegenen barocken Kulturdenkmals (Wohnhaus an der Ecke Auf dem Mühiberg / Am Mühlkanai) gewahrt bleiben, 2. für das zu bebauende Grundstück neben dem Hotel eine maximale Gebäudehöhe zuzulassen, die sich an den Bestandsgebäuden in der Nachbarschaft orientiert, 3. zu prüfen und zu berichten, ob für das Areai an der südlichen Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung Auf dem Mühlberg und Seehofstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes zweckmäßig ist. Begründung: Dem Vernehmen nach soll neben dem Hotel Cult ein sechsstöckiger Erweiterungsbau errichtet werden. Abgesehen davon, dass ein sechsgeschossiges Gebäude an dieser Stelle überdimensioniert erscheint, würde eine solche Gebäudehöhe auch das südlich gelegene Barockgebäude empfindlich bedrängen. Dieses Ende des achtzehnten Jahrhunderts errichtete Haus ist weithin sichtbar und prägend für den Mühiberg. Ein sechsgeschossiger Hotelerweiterungsbau an der Offenbacher Landstraße würde das Barockgebäude völlig unangemessen bedrängen.

Inhalt

Antrag vom 12.03.2014, OF 808/5

Betreff: Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, 1. dafür Sorge zu tragen, dass bei dem geplanten Bauvorhaben an der Offenbacher Landstraße (neben Hotel Cult) die Belange des südlich davon gelegenen barocken Kulturdenkmals (Wohnhaus an der Ecke Auf dem Mühiberg / Am Mühlkanai) gewahrt bleiben, 2. für das zu bebauende Grundstück neben dem Hotel eine maximale Gebäudehöhe zuzulassen, die sich an den Bestandsgebäuden in der Nachbarschaft orientiert, 3. zu prüfen und zu berichten, ob für das Areai an der südlichen Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung Auf dem Mühlberg und Seehofstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes zweckmäßig ist.

Begründung: Dem Vernehmen nach soll neben dem Hotel Cult ein sechsstöckiger Erweiterungsbau errichtet werden. Abgesehen davon, dass ein sechsgeschossiges Gebäude an dieser Stelle überdimensioniert erscheint, würde eine solche Gebäudehöhe auch das südlich gelegene Barockgebäude empfindlich bedrängen. Dieses Ende des achtzehnten Jahrhunderts errichtete Haus ist weithin sichtbar und prägend für den Mühiberg. Ein sechsgeschossiger Hotelerweiterungsbau an der Offenbacher Landstraße würde das Barockgebäude völlig unangemessen bedrängen.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. März 2014Sie sind hier
    OFOF 808/5Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 28. März 2014OMOM 3046Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahrenDirektanregung
  3. 4. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 869Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahrenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 29 · 28.03.2014
TO I, TOP 28
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3046 2014 Die Vorlage OF 808/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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