Einfahrt Scheidswaldstraße an der Wittelsbacherallee
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 867
Betreff: Einfahrt Scheidswaldstraße an der Wittelsbacherallee Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats zum Anlass genommen, um den genannten Straßenbereich eingehend zu prüfen. Baulich ist es grundsätzlich möglich, Änderungen so vorzunehmen, dass Verkehrsteilnehmende beim Abbiegen ihre Geschwindigkeit reduzieren müssen. Die Einfahrtsradien in die Scheidswaldstraße könnten verändert werden. ("Abkröpfen"). Weiter ist es denkbar, die Fahrbahn in den Einfahrtsbereichen zu Tempo-30-Zonen anzuheben. Das sollte jedoch nur bei entsprechender Kreuzungsgeometrie angewendet werden und kommt nur als Ergänzung zur Abkröpfung in Frage. Allerdings ergibt die Unfallauswertung über einen Dreijahreszeitraum (1. Dezember 2015 bis 30. November 2018), dass an dieser Einmündung weder Unfälle mit Fußgänger- oder Radfahrerbeteiligung noch Unfälle durch ruhenden Verkehr aufgetreten sind. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage ist ein entsprechender Umbau somit nicht begründbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 2019OFOF 315/4Einfahrt Scheidswaldstraße an der WittelsbacheralleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Februar 2019OMOM 4218Einfahrt Scheidswaldstraße an der WittelsbacheralleeDirektanregung
- 13. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 867Einfahrt Scheidswaldstraße an der WittelsbacheralleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab