Ampelschaltung an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST 864
Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße Ursächlich für die Rückstauungen im Bereich der Westerbachstraße ist das hohe Verkehrsaufkommen in den Abendstunden aus den Gewerbegebieten Eschborn und Rödelheim. Um dieses Verkehrsaufkommen einigermaßen verträglich abzuwickeln, wird die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße seit 2007 vollverkehrsabhängig betrieben. Dies bedeutet, dass die Signalgruppen in und aus der Wilhelm-Fay-Straße nur auf Anforderung durch Induktionsschleifen auf Grün geschaltet werden. Die Bemessung der Grünzeit erfolgt ebenfalls durch diese Induktionsschleifen. Bei der derzeitigen Signalschaltung erhält die Westerbachstraße in Richtung Autobahn mehr Grünzeit als die Wilhelm-Fay-Straße. Eine Veränderung der Grünzeit an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße ist daher nicht beabsichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2011OFOF 1706/6Ampelschaltung an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Februar 2011OMOM 4977Ampelschaltung an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-StraßeDirektanregung
- 2. August 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 864Ampelschaltung an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab