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Studentisches Wohnen in Frankfurt im Bereich des Ortsbeirats 2

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 854

Betreff: Studentisches Wohnen in Frankfurt im Bereich des Ortsbeirats 2 Zu

  1. Jedes baureife Grundstück im Bereich des Ortsbeirates 2, das sich für eine Wohnnutzung eignet, ist prinzipiell auch für studentisches Wohnen geeignet. Deshalb hat der Magistrat keine Sonderinitiative zur Erfassung von Flächen für studentisches Wohnen ergriffen. Vielmehr wirkt der Magistrat im Rahmen der Bau- und Förderberatung auf die Umsetzung studentischer Wohnprojekte hin. Hierfür stehen seit Oktober 2012 unterstützend Mittel aus dem "Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende" zur Verfügung. Städtische Grundstücke, die für eine aktive und kurzfristige Förderung des Baus von Studentenwohnungen geeignet sind, stehen derzeit nicht zur Verfügung. Zur Deckung des Bedarfs von Flächen für studentisches Wohnen im Bereich des Ortsbeirates 2 hat sich der Magistrat auf Grundstücke im sogenannten "Innenbereich" konzentriert.
    • Im Campus Westend konnten ca. 420 Wohnplätze für Studierende errichtet werden (Betreiber: evangelische und katholische Kirche)
    • In der Hansaallee 141 werden durch das Studentenwerk Frankfurt ca. 600 Wohnplätze errichtet.
    • Im Bereich des Kulturcampus ist auch nach Wegzug der Universität Studentisches Wohnen vorgesehen. An der Grenze zum OBR 2 im OBR 1:
    • An der Europaallee ist ein Studentenwohnheim in Kombination mit einem Kindergarten im Bau mit 138 Wohnplätzen (privat).
    • Im Bereich des Sommerhoffparks ist ebenfalls ein Studentenwohnheim geplant voraussichtlich mit ca. 350 Wohnplätzen (privat). Zu 2: Außenbereichsflächen gem. § 35 BauGB liegen im Bereich des Ortsbeirates 2 nicht vor. Die vorhandenen und neu angelegten privaten und öffentlichen Grünflächen sind entsprechend ihrer Nutzung (Park, Freizeitgärten, Sportanlagen, etc.) durch Bebauungspläne gesichert und können deshalb für studentisches Wohnen nicht genutzt werden. Gebäude innerhalb dieser Grünanlagen, deren Verwendungszweck aufgegeben wird, können gegebenenfalls einer anderen Nutzung, z. B. studentische Wohnen zugeführt werden. Dies ist jedoch im Einzelfall bau- und planungsrechtlich (Erschließung, Gebäudesubstanz und -zuschnitt) zu prüfen. Zu 3: Eine kurzfristige Unterbringung von Studierenden in Containern wird vom Magistrat als nicht zielführend betrachtet. Der Magistrat verfolgt das Ziel qualitativ angemessenen Wohnraum für Studierende an Frankfurter Hochschulen zur Verfügung zu stellen. Der damit einhergehende Mindestwohnstandard kann mit Containern nicht erreicht werden. Darüber hinaus sind im Bereich des Geländes der Sportuniversität alle Grundstücke, die sich in städtischer Vermögensverwaltung befinden, bebaut und stehen somit für die Aufstellung von Wohncontainern für Studierende nicht zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Januar 2013OFOF 278/2Studentisches Wohnen in Frankfurt im Bereich des Ortsbeirates 2Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 4. März 2013VV 646Studentisches Wohnen in Frankfurt im Bereich des Ortsbeirates 2Anfrage
  3. 14. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 854Studentisches Wohnen in Frankfurt im Bereich des Ortsbeirats 2
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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