Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 850
Betreff: Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße Generell werden innerhalb öffentlicher Parkanlagen zur Schonung von Fauna und Flora sowie aus wirtschaftlichen Erwägungen seitens des Grünflächenamtes als zuständiges Fachamt für diese Liegenschaften keine Wegebeleuchtungen vorgesehen. Hier stehen die beleuchteten öffentlichen Gehwege an den Parkrändern zur allgemeinen Verfügung. Nur in Bereichen, in denen es keine anderen fußläufigen Verkehrsverbindungen z. B. für den Schulweg gibt, wurden bislang Leuchten an den Parkwegen innerhalb der Grünanlagen angeordnet. Eine Ausleuchtung der benannten Wege erscheint aus den vorgenannten Gründen nicht zwingend notwendig. Der Magistrat sichert aber zu, die desolaten Wegeflächen im Laufe des Jahres zu regulieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 6. August 2011OFOF 37/11Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. September 2011OMOM 344Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher StraßeDirektanregung
- 9. Dezember 2011STST 1349Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher StraßeStellungnahme
- 25. Mai 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 850Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher StraßeStellungnahme
- 25. Februar 2017OFOF 154/11Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. März 2017EAEA 87Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Planung und Bau von Straßenlaternen im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5-29 und der Birsteiner Straße 88-100.Etatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab