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Bauvorhaben „Hofgut Obermühle"

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 844

Betreff: Bauvorhaben "Hofgut Obermühle"

Zu 1.: Eine Vorstellung des Bauvorhabens kann nur durch die Bauherrschaft erfolgen. Diese steht einer Vorstellung des Projektes in einer Sitzung des Ortsbeirates offen gegenüber.

Zu 2.: Das Grundstück der ehemaligen Obermühle befindet sich innerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage des historischen Ortskerns Niederursel und ist damit als Teil eines Kulturdenkmals gemäß § 2 Abs. 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfasst. Auf dem Mühlengelände befinden sich mehrere Gebäude, die nur teilweise von der geplanten Baumaßnahme betroffen sind. Das ehemalige Mühlgebäude (Dorfwiesenweg 11) sowie das daran anschließende Wohngebäude (Obermühlgasse 19) sind nicht Teil des geplanten Bauvorhabens und bleiben erhalten. Die eingeschossigen Fachwerknebengebäude, welche sich direkt neben dem Mühlenbach befinden, werden im Rahmen des Bauvorhabens instandgesetzt und bleiben ebenfalls erhalten. Die übrigen auf dem Grundstück befindlichen Gebäude (ein Stallgebäude mit zwei Wohnungen, ein Pferdeunterstand, eine Garage und ein Hühnerstall) befinden sich zwar innerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage, haben allerdings keinen eigenen Denkmalwert. Das geplante Bauvorhaben sieht einen Abriss dieser Gebäude sowie eine Neubebauung vor. Errichtet werden an dieser Stelle fünf Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 35 Wohnungen und eine Tiefgarage mit 31 Stellplätzen.

Zu 3.: Das Bauvorhaben liegt nicht innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Urselbachs. In die erteilte Baugenehmigung wurde der Hinweis aufgenommen, dass bei Eingriffen in grundwasserführende Bodenschichten ein Erlaubnisantrag nach den §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz bei der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde zu stellen ist. Des Weiteren ist ein Hinweis betreffend der erforderlichen Beantragung für die möglicherweise vorgesehene Versickerung von Niederschlagswasser Bestandteil der Genehmigung.

Zu 4.: Ein Zeitplan für die Umsetzung des Bauvorhabens ist dem Magistrat nicht bekannt. Baubeginn wurde für die im August des vergangenen Jahres erteilte Baugenehmigung bisher nicht angezeigt.

Zu 5.: Bezüglich eines Konzeptes zur Baustellenlogistik wurden vor Genehmigungserteilung bereits Gespräche mit der Bauherrschaft geführt. Bis zum Baubeginn wird diese eine entsprechende Planung vorlegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Januar 2018OFOF 239/8Bauvorhaben „Hofgut Obermühle"Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. Januar 2018OMOM 2687Bauvorhaben „Hofgut Obermühle"Direktanregung
  3. 4. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 844Bauvorhaben „Hofgut Obermühle"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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