Jugendhaus Ortenberger Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2011, ST 836
Betreff: Jugendhaus Ortenberger Straße Vorläufige Stellungnahme: In der OBR-Sitzung am 31.05.2011 hat eine Vertreterin des Jugend- und Sozialamtes Fragen der Mitglieder des OBR als auch von Bürgerinnen und Bürgern zu den künftigen Angeboten des Kinder- und Jugendhauses beantwortet. Die Pläne zur Raumnutzung des Jugendhauses in der Ortenberger Straße können in der nächsten Sitzung des Ortsbeirates noch nicht vorgestellt werden. Dies hat folgenden Hintergrund: Im Hinblick auf den Betrieb des Kinder- und Jugendhauses hat die Betriebskommission der KKJF in der Sitzung am 28.3.2011 die Betriebsleitung der KKJF beauftragt, die bisher vom Kinder- und Jugendhaus Bornheim vorgehaltenen Angebote und deren Auslastung auf mögliche Synergieeffekte hin zu überprüfen. Entscheidungen der Betriebskommission oder des Jugendhilfeausschusses zur zukünftigen Angebotsstruktur im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bornheim sind bisher noch nicht erfolgt. Die mit "KiKids" als auch den "Falken" getroffenen Absprachen zur Raumnutzung nach Abschluss der Renovierung haben nach wie vor Gültigkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2011OMOM 26Jugendhaus Ortenberger StraßeDirektanregung
- 3. Mai 2011OFOF 6/4Jugendhaus Ortenberger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Juli 2011Sie sind hierSTST 836Jugendhaus Ortenberger StraßeStellungnahme
- 6. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 220Jugendhaus Ortenberger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab