Jugendhaus Ortenberger Straße
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Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 26 entstanden aus Vorlage: OF 6/4 vom 03.05.2011
Betreff: Jugendhaus Ortenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats seine Pläne zur Raumnutzung des Jugendhauses in der Ortenberger Straße nach der Renovierung vorzustellen. Hierbei soll deutlich werden, wie die weitere Arbeit der derzeitigen Nutzer gewährleistet wird und auf welcher Planungsbasis mögliche weitere Nutzer ausgewählt werden.
Begründung: Das Jugendhaus in der Ortenberger Straße wird zurzeit renoviert und umgebaut. Der Ortsbeirat hat dies von Anfang an sehr begrüßt. Leider gibt es aber nun (wieder) Gerüchte über geplante Umnutzungen des Gebäudes. So soll (angeblich) das Jugendhaus, dessen Arbeit bisher noch nie kritisiert oder gar in Frage gestellt wurde, nicht in das Haus zurückkehren. Es ist dabei aber unklar, wo und wie die Arbeit dann weitergeführt werden soll. Oder soll die Jugendarbeit ganz eingestellt werden? Ferner gibt es Gerüchte über neue Nutzer - hierbei ist es unklar, ob diese die bestehenden Nutzungen verdrängen oder ergänzen würden. Fragen über Fragen, die der Arbeit für die Jugendlichen im Ortsbezirk nicht weiterhelfen und (hoffentlich unnötige) Nervosität für die sozialen Einrichtungen bedeuten. Auf einer vorigen Sitzung wurde seitens des Jugend- und Sozialamtes ausgeführt, dass es keine Möglichkeiten zur Evaluation der Arbeit der sozialen Einrichtungen der Stadt habe, sodass sich hier insgesamt die Frage stellt, auf welcher Grundlage hier eigentlich die Entscheidungen für oder gegen Einrichtungen getroffen werden. Hier ist dringend Transparenz erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2011Sie sind hierOMOM 26Jugendhaus Ortenberger StraßeDirektanregung
- 3. Mai 2011OFOF 6/4Jugendhaus Ortenberger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Juli 2011STST 836Jugendhaus Ortenberger StraßeStellungnahme
- 6. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 220Jugendhaus Ortenberger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats