Leuchte für den Frankfurter Berg
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Errichtung einer zusätzlichen Leuchte am Frankfurter Berg, um die Sicherheit auf dem stark frequentierten Weg zwischen Berkersheimer Weg 8 und Julius-Brecht-Straße 5 zu erhöhen. Dies geschieht aufgrund der subjektiven Wahrnehmung von Passanten, die den Weg bei Dunkelheit als unsicher empfinden. Die GWH Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Ortsbeirat 10 beteiligen sich an den Kosten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der befestigte Weg zwischen den Liegenschaften Berkersheimer Weg 8 und Julius-Brecht-Straße 5 ist frei zugänglich und stark frequentiert. Bei Dunkelheit wird der Weg nicht ausreichend mit Licht aus den vorhandenen Leuchten versorgt, so dass der Weg von Passanten subjektiv als Angst-Raum empfunden wird.
Der Regionalrat Frankfurter Berg hat in seiner Sitzung am 4. Oktober 2021 die Errichtung einer zusätzlichen Leuchte befürwortet. Die GWH Wohnungsbaugesellschaft mbH Hessen erklärte sich als Grundstückseigentümerin dazu bereit, eine zusätzliche Leuchte zu beauftragen und einen Teil der Kosten zu tragen. Auch der Ortsbeirat 10 sagte zu, sich an den Kosten der Leuchte zu beteiligen. Nachdem geprüft wurde, dass eine Mitfinanzierung aus dem Budget des Präventionsrats rechtmäßig ist, beteiligt sich dieser zu einem Drittel (max. 3.000 €) an den Gesamtkosten. Die folgenden zusätzlichen Energie- und Unterhaltskosten trägt die GWH alleine. Nach Einschätzung der GWH wird die Leuchte in der
- Jahreshälfte 2023 errichtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2021OFOF 156/10Leuchte für den Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. November 2021OIBOIB 65Leuchte für den Frankfurter BergBudget-Initiative
- 31. Oktober 2022STST 2554Leuchte für den Frankfurter BergStellungnahme
- 3. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 822Leuchte für den Frankfurter BergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab