Delkeskampsches Haus: Das Flüchtlingscafé Milena
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 810
Betreff: Delkeskampsches Haus: Das Flüchtlingscafé Milena Bei dem Delkeskampsche Haus handelt es sich um ein hochrangiges Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) HDSchG im Stadtteil Bockenheim. Denkmalschutzrechtliche Belange werden bei Maßnahmen an Kulturdenkmalen grundsätzlich im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens geprüft. Hierzu zählt auch die Thematik des 2. Rettungsweges, der denkmalverträglich zu realisieren ist. Ob mit der angedachten Nutzung verbundene Substanzeingriffe denkmalgerecht umsetzbar sind, muss im Vorfeld durch das Denkmalamt geprüft werden. Darüber hinaus ist das Gebäude als Wohn- und Geschäftshaus genehmigt, so dass die beabsichtigte Nutzung als Café für geflüchtete Frauen nicht von der Genehmigungslage abgedeckt ist. Eine Nutzung als Café muss im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauaufsicht geprüft werden. Für den Betreiber des Cafés Milena ist es empfehlenswert vorab eine Bauberatung dort in Anspruch zu nehmen, um zu klären, was für die beabsichtigte Nutzung an Baumaßnahmen zu veranlassen ist. Im Übrigen ist die Liegenschaft derzeit über das Liegenschaftsamt vermietet und könnte aktuell nicht für das Flüchtlingscafé zur Verfügung gestellt werden. Der Förderverein Mädchenbüro e.V. ist Träger für das Flüchtlingsprojekt "Café Milena". Das Nachbarschaftsheim Bockenheim e.V. stellt derzeit die Räumlichkeiten im Mädchenbüro in der Salvador-Allende-Straße 11 von 9:00 Uhr bis 12:00 zur Verfügung. Um dem hohen Bedarf gerecht zu werden, mietete der Förderverein Mädchenbüro e.V. einen weiteren Raum in Bockenheim an. Die Linsenhofstiftung und die KfW-Stiftung stellen die Finanzierung des Cafés sicher. Dem Magistrat ist bewusst, dass für eine bessere Betreuung der geflüchteten Frauen eine andere als die aktuell gegebene Situation wünschenswert ist. Eine Nutzung des Delkeskampsche Hauses für das Flüchtlingsprojekt "Cafe Milena" ist aufgrund der aktuellen Sach- und Rechtslage nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 29. Juni 2015OMOM 4276Räumlichkeiten für Freunde Bockenheims e. V.Direktanregung
- 9. Oktober 2015STST 1489Räumlichkeiten für Freunde Bockenheims e.V.Stellungnahme
- 1. Januar 2016OFOF 833/2Delkeskampsches Haus: Das Flüchtlingscafé MilenaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Januar 2016OMOM 4876Delkeskampsches Haus: Das Flüchtlingscafé MilenaDirektanregung
- 17. Mai 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 810Delkeskampsches Haus: Das Flüchtlingscafé MilenaStellungnahme
- 2. Juni 2017OFOF 303/2Delkeskampsches Haus: Wohnprojekt „Fusion“ des FlüchtlingsCafés MilenaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab