Erweiterung der Nachmittagsbetreuung an der Friedrich-Fröbel-Schule
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 808
Betreff: Erweiterung der Nachmittagsbetreuung an der Friedrich-Fröbel-Schule Der Schulbezirk der Friedrich-Fröbel-Schule hat eine derzeitige Bedarfsabdeckung der Schulkinderbetreuung von 65% und liegt damit über dem durchschnittlichen Versorgungsgrad der Frankfurter Schulkinderbetreuung. Der Magistrat - Stadtschulamt - hat für das Schuljahr 2013/2014 auf Grund der steigenden Schülerzahlen und dem damit verbundenen erhöhten Betreuungsbedarf in Niederrad einen Ausbau von 5-10 Betreuungsplätzen eingeplant. Dieser Ausbau kann durch eine Aufnahme der Kinder in den bereits bestehenden Betreuungsräumen umgesetzt werden. Zurzeit wird der Kostenrahmen für notwendige Maßnahmen geprüft, um diese Erweiterung zu ermöglichen. Dies beinhaltet Maßnahmen zum Schallschutz sowie die multifunktionale Ausstattung eines Klassenraumes, der als Ergänzung zu den Betreuungsräumen mitgenutzt werden könnte. Dadurch ist die Notwendigkeit der Unterbringung der Erweiterten Betreuung in Containern nicht gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2012OFOF 494/5Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung der Nachmittagsbetreuung an der Friedrich-Fröbel-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 18. Januar 2013EAEA 15Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung der Nachmittagsbetreuung an der Friedrich-Fröbel-SchuleEtatanregung
- 10. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 808Erweiterung der Nachmittagsbetreuung an der Friedrich-Fröbel-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab