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Mehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-Riedberg

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Vorschläge des Ortsbeirats Kalbach-Riedberg zur Pflanzung von Bäumen in verschiedenen Bereichen geprüft. Aufgrund von naturschutzrechtlichen und klimatischen Aspekten wird in den genannten Bereichen keine zusätzliche Bepflanzung empfohlen. Stattdessen wird auf die Erhaltung und Pflege bestehender Wiesenflächen und Gehölze Wert gelegt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat sich die einzelnen Vorschläge des Ortsbeirats Kalbach-Riedberg angesehen und geprüft: Flächen entlang der Autobahn A5: Hier ist größtenteils gemäß Bebauungsplan B 840 ein Lärmschutzwall vorgesehen (Bereich Kalbach und Gewerbegebiet Am Martinszehnten). In einigen Abschnitten besteht an der Autobahnböschung bereits ein Streifen aus Bäumen und Sträuchern. Solange der Lärmschutzwall nicht gebaut ist, macht es keinen Sinn bereits jetzt dort weitere Gehölze zu pflanzen. Beim späteren Bau des Lärmschutzwalls müssten dann die jetzt gepflanzten Gehölze wieder entfernt werden. Fläche im östlichen Bereich der Kätcheslach südlich des Kätcheslachweihers: Hier ist vermutlich der Wiesenbereich nördlich des Bauabschnitts "Ginsterhöhe" am Riedberg als Teil des Kätcheslachparks gemeint. Der Bereich zwischen Kätcheslachweg und Zum Taubenzehnten im Westen und dem Kätcheslachweiher ist im Bebauungsplan B 803 Ä3 als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Dieser Bereich soll gemäß Festsetzung " ... unter Einbeziehung der vorhandenen Strukturen ... als Parkflächen mit standortgerechten Gehölzpflanzungen und extensiven Wiesenflächen hergestellt und dauerhaft unterhalten werden". Im Rahmen der Herstellung dieser Fläche hat sich das Grünflächenamt dafür entschieden, dem sehr wichtigen klimatischen Aspekt der Kaltluftschneise für Riedberg und vor allem für Kalbach Rechnung zu tragen. Daher soll hier weiterhin keine Bepflanzung erfolgen. Außerdem sind artenreiche Wiesen für die Entwicklung von vielen Insekten sowie als Platz für Bodenbrüter wesentliche Bestandteile einer gewünschten Artenvielfalt. Flächen entlang der Nidda: In dem Abschnitt nördlich der Nidda zwischen Altem Flugplatz und Autobahn A661 (Zuständigkeitsbereich OBR 12) handelt es sich um einen Auenbereich an einem Fluss. Gerade im Gebiet um den Alten Flugplatz wurde aus Naturschutzgründen festgelegt, dass hier vor allem offene Wiesen mit den genannten positiven Effekten erhalten und dauerhaft gepflegt werden sollen. Parallel der Josef-Bautz-Straße: Entlang der Straße stehen bereits beidseits Bäume. Westlich der Josef-Bautz-Straße wechseln sich Wiesenflächen, Streuobstbestände und Vogelschutzgehölze ab. Hier sollte berücksichtigt werden, dass sich diese Gehölze in Höhe und Breite noch entwickeln werden. Die weitere Anpflanzung von Gehölzen ist für das Fachamt nicht sinnvoll, da auch dieser Bereich eine wichtige Kaltluftschneise vom Taunus zum Gewerbegebiet Am Martinzehnten sowie nach Kalbach ist. Nördlich/nordwestlich des Kautenhofes (Bebauungsplan B 803 Ä2, öffentliche Grünfläche ÖM 8): Der nördliche Bereich zwischen dem vorhandenen Vogelschutzgehölz und der Kätcheslachmulde wurde als Sukzessionsfläche mit einem kleinen Tümpel angelegt. Dieser Bereich ist durch die Kätcheslachmulde vor Fußgänger/-innen etc. geschützt und kann sich natürlich entwickeln. Der südliche Bereich zwischen Vogelschutzgehölz und Kautenhof soll gemäß Bebauungsplan-Festsetzung als extensiv gepflegte Wiese mit extensiv gepflegten Saumflächen sowie als Vogelschutzgehölz erhalten und entwickelt werden. Diese Struktur mit offener Wiese, einem Saumstreifen sowie dem eigentlichen Vogelschutzgehölz wurde entsprechend in die Örtlichkeit umgesetzt. Weitere Gehölzpflanzungen sind aus der Sicht des Fachamts nicht sinnvoll, da zum einen die artenreichen Wiesenflächen für die Insektenwelt wichtig sind (siehe oben) und zum anderen diese offenen Wiesen auch für die Jagd der Greifvögel zur Reduzierung von Nagetieren etc. wesentlicher Teil eines ökologischen Kreislaufs sind. Aus den genannten Gründen ist es in den aufgeführten Bereichen nicht sinnvoll, weitere Baumpflanzungen vorzunehmen. Unabhängig davon prüft der Magistrat bei neu anzulegenden Flächen immer wieder, ob weitere Sträucher und Bäume gepflanzt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Januar 2020OFOF 527/12Mehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 17. Januar 2020OMOM 5640Mehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-RiedbergDirektanregung
  3. 20. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 804Mehr Bäume für Frankfurt - auch in Kalbach-Riedberg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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