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Frankfurter Westen: Carsharing-Geschäftsgebiet auf den Frankfurter Westen ausweiten

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, das Carsharing-Geschäftsgebiet im Frankfurter Westen auszuweiten, um das Verkehrssystem nachhaltig zu verbessern. Dies soll durch die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum geschehen, insbesondere in äußeren Stadtteilen. Ziel ist es, die Nachfrage zu steigern und Anreize für Anbieter zu schaffen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hält Carsharing für einen wichtigen Baustein, um das Gesamtverkehrssystem der Stadt Frankfurt am Main nachhaltig weiterzuentwickeln. Das gilt grundsätzlich für alle Betriebsformen, aber aufgrund der nachgewiesen dämpfenden Wirkung auf die private Motorisierung in besonderer Weise für stationsbasierte Angebote.

Der Magistrat beabsichtigt daher vorrangig, die jetzt bestehenden Möglichkeiten des Hessischen Straßengesetzes zu nutzen, Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum einzurichten. Ein besonderes Anliegen ist dabei, solche Stationen verstärkt auch in den äußeren Stadtteilen, zum Beispiel im Frankfurter Westen, zu ermöglichen. Die dafür erforderlichen Vergabeverfahren werden aktuell konzeptionell vorbereitet.

Die Festlegung der Geschäftsgebiete stationsflexibler Angebote folgt in erster Linie betriebswirtschaftlichen Überlegungen der jeweiligen Anbieter und wird von diesen festgelegt. Nur, wenn ein weitgehendes Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage gewährleistet werden kann, sind stationsflexible Betriebsformen sinnvoll und kundenorientiert zu betreiben. In den äußeren Stadtteilen besteht aus Sicht der Anbieter das erhöhte Risiko, dass die Fahrzeuge über längere Zeit keine Nachfrage finden, aber gleichzeitig dort fehlen, wo eine Nachfrage besteht. Grundsätzlich sind die Anbieter aber selbstverständlich daran interessiert, mehr Kundinnen und Kunden zu erreichen.

Der Magistrat prüft darüber hinaus, inwieweit spezifische Konditionen von Parkgebühren für stationsflexible Carsharing-Fahrzeuge so gestaltet werden können, dass ein zusätzlicher Anreiz für die Anbieter entsteht, die Geschäftsgebiete auszuweiten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Dezember 2021OFOF 302/6Frankfurter Westen: Carsharing-Geschäftsgebiet auf den Frankfurter Westen ausweitenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. Januar 2022OMOM 1338Frankfurter Westen: Carsharing-Geschäftsgebiet auf den Frankfurter Westen ausweitenDirektanregung
  3. 25. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 801Frankfurter Westen: Carsharing-Geschäftsgebiet auf den Frankfurter Westen ausweiten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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