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Kein guter Stil: Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern unbeantwortet lassen

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat bekräftigt die Regelung zur Bearbeitung von Bürgeranfragen und betont die Wichtigkeit einer zeitnahen Antwort. Ziel ist es, die Stadtverwaltung auf die Einhaltung dieser Regelung hinzuweisen, um die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern.

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Stellungnahme des Magistrats

In der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung (AGA) ist zur Bearbeitung von Geschäftsvorfällen geregelt, dass "... Anfragen, Anträge und Eingaben u.ä. in angemessener Zeit zu bearbeiten [sind]. Sollte dies grundsätzlich innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang nicht möglich sein, ist eine kurze schriftliche Zwischennachricht - möglichst mit Angabe des Bearbeitungsendes - zu erteilen." Diese Regelung ist für die gesamte Stadtverwaltung verbindlich.

Der Oberbürgermeister als der für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung und für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte Zuständige wird die Anregung des Ortsbeirats zum Anlass nehmen, die Ämter und Betriebe auf die Einhaltung der genannten Regelung hinzuweisen. Es ist erklärtes Ziel des Magistrats, dass sämtliche Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zügig und verbindlich beantwortet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Januar 2024OFOF 1146/1Kein guter Stil: Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern unbeantwortet lassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. Februar 2024OMOM 5095Kein guter Stil: Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern unbeantwortet lassenDirektanregung
  3. 19. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 794Kein guter Stil: Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern unbeantwortet lassen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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