Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat erkennt die Problematik des rücksichtslosen Fahrverhaltens in verschiedenen Straßen an und sieht die Notwendigkeit, die Verkehrsüberwachung zu optimieren. Es wird jedoch betont, dass die Verantwortung für grundlegende Änderungen auf Bundesebene liegt und dass die bestehenden Bußgelder nicht ausreichend abschreckend sind. Eine Überprüfung der Kontrollaktivitäten in den betroffenen Straßen wird in Aussicht gestellt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Sonnemannstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.
- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend16.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Umsetzung der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 768 - Absicherung des Fahrradwegs auf der südlichen Seite der Sonnemannstraße13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verkehrssicherheit in der Rückertstraße13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Sonnemannstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Wie der Ortsbeirat richtig vorträgt, sind die Sonnemannstraße, die Nibelungenallee, die Höhenstraße und der Anlagenring nur beispielhaft für die zahlreichen Straßen, in denen rücksichtsloses Verhalten bekannt ist. Es ist nachvollziehbar, dass sich Ortsbeiräte zwecks Problemlösung über den Magistrat an die kommunalen Behörden wenden und die Verantwortung dorthin übertragen wollen, jedoch kommt hier eine Schuld- und Diskursverschiebung zum Ausdruck, die kritisch zu reflektieren ist. Es soll nicht in Abrede gestellt werden, dass die Verkehrsüberwachung an einigen Stellen verbessert werden kann, doch können damit nur Symptome bekämpft werden. Mit der Festlegung der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h in § 3 Absatz 3 Nummer 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht schon grundsätzlich ein recht hohes Geschwindigkeitsniveau. Eine wesentliche Motivation zur Regeleinhaltung stellt im repressiven Bereich zum einen die Sanktionswahrscheinlichkeit, jedoch insbesondere die Sanktionshöhe dar. Wer - nach Abzug der Toleranz - mit 70 km/h bei zulässigen 50 km/h unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld von 35,00 € rechnen. Dies ist ein Betrag, der von vielen billigend in Kauf genommen wird, weshalb die Kontrollen eine sehr begrenzte Wirkung haben. Aber nicht nur die Sanktionshöhe spiegelt den Bagatellcharakter wider, sondern auch der Umstand, dass Geschwindigkeitsübertretungen bis 5 km/h aufgrund der Geringfügigkeit überhaupt nicht geahndet werden sollen. Der oft nachlässige Umgang mit Verkehrsregeln, der auch in der Anregung zum Ausdruck kommt, liegt zudem im geringen gesellschaftlichen Konsens in der Frage der Konsequenzen bei Verstößen im Straßenverkehr. Der wegen des Streits um Fahrverbote bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen noch immer ungültige überarbeitete Bußgeldkatalog belegt diesen Diskurs. Für diese beiden Kernprobleme liegt die Zuständigkeit auf Bundesebene, auf die der Magistrat nur einen sehr begrenzten Einfluss hat. Die Verkehrsüberwachung wäre bei angepassten Bußgeldhöhen ungleich effektiver. Das vorhandene Personal muss möglichst effizient eingesetzt werden, um die größtmögliche Wirkung zu erzielen. Sämtliche Anregungen der Ortsbeiräte müssen daher mit Sachverstand und Erfahrung auch auf die Sinnhaftigkeit im Sinne größtmöglicher Nachhaltigkeit hin geprüft werden. Aufgrund der Vielzahl können daher nicht allen Anregungen entsprochen werden. In der Nibelungenallee werden zwischenzeitlich auch nachts Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. In der Höhenstraße sind Geschwindigkeitskontrollen aufgrund mangelnder Abstellfläche nicht möglich. Im Anlagenring finden zumindest tagsüber Geschwindigkeitskontrollen statt. Die Häufigkeiten der Kontrollen orientieren sich hierbei immer an den tatsächlichen Notwendigkeiten, welche im Vergleich über das gesamte Stadtgebiet gesehen werden müssen. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass geprüft wird, ob in den bezeichneten Straßen in nächster Zeit die Kontrollaktivität gesteigert werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. November 2020OFOF 1030/3Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles FahrenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2021OMOM 7165Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles FahrenDirektanregung
- 12. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 787Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles FahrenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab