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Liefer-/Ladezonen im Ortsbezirk 1 systematisch ausweiten

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die systematische Ausweitung von Liefer- und Ladezonen im Ortsbezirk 1, um die Infrastruktur für den Lieferverkehr zu verbessern. Dies soll die Belieferung von Gewerbe und Handel erleichtern und die Nutzung von Parkflächen optimieren. Die Umsetzung erfolgt schrittweise nach einer fachlichen Bewertung der geeigneten Flächen.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Rahmen des Auftrags zur Ermittlung von E-Scooter-Parkplätzen für die Innenstadt und das Bahnhofsviertel ist das Ingenieurbüro gleichzeitig beauftragt, Flächen für Lieferverkehrszonen und auch für Fahrradabstellbügel zu identifizieren.

Die Arbeiten werden im 2. Quartal 2023 abgeschlossen. Danach folgt eine fachliche Bewertung, welche dieser Flächen eingerichtet werden können. Im Anschluss erfolgt sukzessive die Umsetzung.

Darüber hinaus werden stadtweit bei Planungen von Radverkehrsmaßnahmen immer auch die Einmündungen betrachtet und wo erforderlich, Absicherungen der Bordsteinabsenkungen zur Freihaltung der Querungsmöglichkeiten sowie die Einrichtung von Lieferverkehrszonen mitberücksichtigt. Das gleiche gilt für die Umstellung der Bewohnerparkgebiete auf die monetäre Parkraumbewirtschaftung. Auch hier werden Flächen für Lieferverkehrszonen, Fahrradabstellbügel und E-Scooter-Parkplätze eingeplant und soweit möglich umgesetzt.

Der Magistrat setzt insbesondere im Bereich der Innenstadt jedoch die Einrichtung von Lieferverkehrszonen um. Diese Lieferverkehrszonen werden als Bereiche mit absolutem Haltverbot (Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) ausgeschildert, bei denen nur Lieferverkehrsfahrzeuge (größere Fahrzeuge) von dem Haltverbot ausgenommen sind. Bei sogenannten Ladezonen (Verkehrszeichen 286 StVO "eingeschränktes Haltverbot") darf jedes Fahrzeug kurz halten oder eine Ladetätigkeit vornehmen. Pkws können im Innenstadtbereich jedoch die zahlreich vorhandenen Stellplätze in den Parkhäusern nutzen. Die oberirdischen/ straßenbegleitenden Parkflächen sollen zukünftig überwiegend dem Lieferverkehr zur Verfügung gestellt werden, damit Gewerbe und Handel angedient/ beliefert werden können.

Eine systematische Untersuchung und Bearbeitung des ganzen Gebietes des Ortsbeirates 1 und der übrigen Ortsbeiräte ist aus Gründen der Personalkapazitäten derzeit nicht leistbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2022OFOF 696/1Liefer-/Ladezonen im Ortsbezirk 1 systematisch ausweitenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. Dezember 2022OMOM 3260Liefer-/Ladezonen im Ortsbezirk 1 systematisch ausweitenDirektanregung
  3. 24. März 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 785Liefer-/Ladezonen im Ortsbezirk 1 systematisch ausweiten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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