Glatteis und Schnee auf Gehwegen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verantwortung der Eigentümer:innen für den Winterdienst auf Gehwegen in Frankfurt am Main. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vernachlässigung dieser Pflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ziel ist es, die Bürger:innen über ihre Pflichten zu informieren und die Sicherheit auf den Gehwegen zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main ist die Verpflichtung zum Winterdienst auf Gehwegen auf die Eigentümer:innen der angrenzenden Grundstücke übertragen. Diese haften demnach auch für Schäden, die bei Stürzen auf nicht geräumten Gehwegen entstehen. Zudem stellt die Vernachlässigung der Räum- und Streupflicht eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß § 13 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,- € geahndet werden kann.
Sowohl die Stadt Frankfurt am Main als auch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) informieren jährlich zu Beginn der Saison über die Winterdienstpflichten in der Presse. Die zuständige Stelle im Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main hat zudem alle großen Wohnungsbaugesellschaften in diesem Jahr direkt angeschrieben und sensibilisiert.
Die Eigentümer:innen der Liegenschaft - Gesundheitszentrum Marbachweg (Schliemannstraße 12-14) - wurden aufgrund der vorliegenden Anfrage des Ortsbeirats ebenfalls auf die Verpflichtung zum Winterdienstpflicht hingewiesen.
Sofern es in Zukunft zu Auffälligkeiten vor einer konkreten Liegenschaft kommen sollte, kann das Umweltamt, Sachgebiet Straßenreinigung (strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt), gerne direkt kontaktiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2024OFOF 749/10Glatteis und Schnee auf GehwegenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2024OMOM 5005Glatteis und Schnee auf GehwegenDirektanregung
- 19. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 762Glatteis und Schnee auf GehwegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab