Funktionserweiterung Radaranlage
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 762
Betreff: Funktionserweiterung Radaranlage Wie in der Stellungnahme ST 1046 vom 20.07.2015 bereits erläutert, handelt es sich bei der genannten Örtlichkeit um einen von allen Verkehrsarten hochfrequentierten Bereich. Die Unfälle an dieser Stelle lassen sich jedoch nicht auf Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße zurückführen. Aus diesem Grund wird die Errichtung einer Radaranlage nicht als zielführend erachtet. Ungeachtet dessen, kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der daraus resultierenden technischen Möglichkeiten ohnehin keine sanktionsfähige Überwachung der verbotenen Linksabbieger aus der Homburger Landstraße auf die Friedberger Landstraße erfolgen. Da sich bisher keine Änderungen ergeben haben, kann der Anregung weiterhin nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juni 2015OFOF 835/10Funktionserweiterung RadaranlageOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Juni 2015OMOM 4293Funktionserweiterung RadaranlageDirektanregung
- 9. Oktober 2015STST 1480Funktionserweiterung RadaranlageStellungnahme
- 9. Mai 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 762Funktionserweiterung RadaranlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab