Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei Schneefall
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2009, ST 760
Betreff:
Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei Schneefall
Der Magistrat sowie die FES GmbH informieren alljährlich in Pressemitteilungen und in Broschüren ausführlich darüber, wie man Eis und Schnee schnell, umweltschonend und sicher beseitigt. In diesem Zusammenhang wird explizit darauf hingewiesen, dass das Streuen von Salz auf ein äußerstes Minimum begrenzt sein muss. Unter Verweis auf § 11 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main wird immer detailliert erläutert, dass Streusalz nur als absolute Ausnahme bei gefährlichen Wegstrecken, wie Treppenpassagen, Brückenauf- und -abgängen, steilen Gefällstrecken oder bei außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie Eisregen und Glatteis verwendet werden darf und dass zum Streuen abstumpfende Mittel, wie Sand, Granulat, Splitt oder Asche benutzt werden sollen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden auch darüber informiert, dass Sie sich an den 85 im ganzen Stadtgebiet verteilten Streugutbehältern kostenlos in haushaltsüblichen Mengen (maximal 2 Eimer) mit Splitt versorgen können. Darüber hinaus halten im Winter Baumärkte, sowie teilweise auch der Einzelhandel, abstumpfende Mittel bereit, sodass eine diesbezügliche Aufforderung des Magistrats als nicht erforderlich angesehen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2009OFOF 260/15Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei SchneefallOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. März 2009OMOM 3080Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei SchneefallDirektanregung
- 19. Mai 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 760Verwendung von abstumpfendem Streumaterial bei SchneefallStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab